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Bauvoranfrage
Die Mitglieder des
Ausschusses für Umwelt und Technik beantworten die Fragen der Bauvoranfrage wie
folgt.
Frage 1:
Sind die im Plan
eingetragenen Stellplätze (10 Stk) für die neu geplante Gastronomiefläche
(siehe Berechnung) ausreichend unter der Prämisse, dass bisher auch keine
weiteren Stellplätze ausgewiesen sind? Im Bebauungsplan „Unterführung
Kärcherhalle und Bebauung westlich der Neuen Bahnhofstraße“ sind Parkflächen
ausschließlich in einer Fläche zur Neuen Bahnhofstraße zugewiesen. Das Planfeld
ist aber nach Plan nur mit l = 3,95 m eingetragen. Um hier Stellplätze nach LBO
auszuweisen, wird der Bauherr eine Teilfläche von der Gemeinde erwerben.
Antwort 1:
Die Berechnung sowie
die Überprüfung der nachgewiesenen Stellplatzzahl obliegt der unteren
Baurechtsbehörde. Grundsätzlich sind bei
(baulichen) Änderungen nur die Anzahl der Stellplätze nachzuweisen, die nach
der (baulichen) Änderung mehr erwartet werden (vgl. § 37 LBO).
Beim geplanten
Bauchvorhaben verringert sich die Fläche des Veranstaltungsraumes. Hier
entsteht daher kein Mehrbedarf.
Die geplante
Teilfläche zwischen der Kärcherhalle und der neuen Bahnhofstraße (Ostseite)
wurde bereits seitens des Bauherren erworben. Die zehn KFZ-Stellplätze im
Bestand können nun vollständig auf dem Baugrundstück abgebildet werden.
Frage 2:
Der geplante Neubau
soll in der Gebäudeform dem verbleibenden Gebäudeteil angepasst werden. Kann
hier eine Befreiung der Dachform gewährt werden und anstelle des vorgegebenen
Flachdachs ein Satteldach errichtet werden?
Antwort 2:
Grundsätzlich wurden
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bisher keine vergleichbaren Befreiungen
erteilt. Der Teilbereich des Bebauungsplanes, welcher das bestehende Hotel mit
Flachdach einschließt, grenzt jedoch unmittelbar an einen weiteren Bereich des
Bebauungsplanes welcher Satteldächer zulässt.
Durch das neugeplante
Bauvorhaben mit Satteldach reduziert sich die aktuelle Kubatur des
Gebäudekomplexes um ca. 2000 m³. Aus Sicht der Verwaltung entsteht durch diese
Reduzierung ein städtebaulich deutlich harmonischeres Gesamtbild entlang der
Bahnhofstraße sowie der Neuen Bahnhofstraße.
Eine derartige
Befreiung kann hier seitens der Bauverwaltung im folgenden Bauantrag in
Aussicht gestellt werden. Die Dachneigung ist im Bereich der zulässigen
Satteldächer mit 15° - 35° definiert. Dies ist durch die vorliegende Planung
eingehalten.
Frage 3:
Durch die
energetische Sanierung der Dachfläche auf dem verbleibenden Gebäudeteil wird es
zu einer Erhöhung der Wandhöhe und entsprechend der Firsthöhe kommen. Kann hier
eine Befreiung erteilt werden und eine Erhöhung um ca. 50 cm ermöglicht werden?
Antwort 3:
Grundsätzlich wurden
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bisher keine vergleichbaren Befreiungen
erteilt. Durch die energetische Sanierung ist die wird die festgesetzte
Wandhöhe um ca. 0,23 m überschritten. Aus o. g. Gründen wie bereits in Antwort
2 erläutert kann auch diese Befreiung im folgenden Bauantrag in Aussicht
gestellt werden.
Der Bauherr plant den Abbruch des bestehenden Hotelbetriebes sowie die anschließende Errichtung eines Gastronomiebetriebes mit Sanierung der Kärcherhalle auf dem Anwesen Bahnhofstraße 150, Flst. Nr. 3139.
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 41 „Unterführung Kärcherhalle und Bebauung der Neuen Bahnhofstraße“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Zur Genehmigungsfähigkeit muss das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen oder es muss einer beantragten Befreiung seitens des Gremiums zugestimmt werden.
Geplant ist der Abbruch des bestehenden Hotelkomplexes mit anschließendem Neubau eines Gastronomiebetriebes mit Außenbewirtung und Brauerei sowie die energetische Sanierung der bestehenden Kärcherhalle.
Im Bereich des aktuellen Hotels ist im Kellergeschoss die hauseigene Brauerei geplant. Im EG ist ein Gastronomiebetrieb vorgesehen. Die Veranstaltungsfläche der Kärcherhalle wird reduziert.
Die weitere bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung erfolgt im zukünftigen Bauantragsverfahren.
Die Beantwortung der Fragen ist dem Beschlussvorschlag zu entnehmen.
Nein:
Ja
und zwar positiv:
Ja
und zwar negativ: