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Ausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde
Der
Verwaltungsausschluss beschließt das bestehende Vorkaufsrecht an dem
Erbbaurecht an dem Grundstück mit Flst. Nr. 12801 auszuüben.
Das Erbbaurecht
(Nutzungsrecht) an dem Grundstück Flst. Nr. 12801, Ringstraße 116 mit 1136 m²
wurde mit Kaufvertrag vom 25.01.2024 an eine Firma veräußert. Der Kaufpreis
beträgt 36.000,00 Euro. Der Erbbauvertrag besteht seit dem 01.01.1963 auf 75
Jahre. Das Grundstück ist bebaut mit einem gewerblich genutzten Gebäude sowie
einer Garage. Das Gebäude ist an den Käufer vermietet, die Garage ist
anderweitig vermietet. Der Verkäufer hat für sich im Kaufvertrag ein
entgeltliches lebenslanges Nutzungsrecht an der Gartenfläche vereinbart.
Im Erbbaugrundbuch
ist für die Gemeinde ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle eingetragen.
Dieses soll nun ausgeübt werden. Die Gemeinde tritt dann in alle
Kaufvertragsvereinbarungen.
Im Anschluss kann
das Erbbaurecht gelöscht werden, um das Grundstück entweder für eigene Zwecke
zu nutzen, zu veräußern oder zu vermieten.
Das Grundstück wird
im Bebauungsplan Richtäcker I als Gewerbegebiet ausgewiesen. Allerdings
befinden sich in diesem Bereich auch Wohnhäuser. Bei einer eventuell neuen
Überplanung, entsprechend dem Schlimm-Areal, könnte dort auch Wohnbaufläche
vorgesehen werden.
Eine Veräußerung des
Erbbaugrundstücks an den Erbbauberechtigten hat der Gemeinderat vor Jahren
abgelehnt, weil die weitere Nutzung der Fläche, ob Gewerbe oder Wohnung, noch
offen ist.
Aus Sicht der
Verwaltung wandelt sich diese Fläche in Wohnbaufläche um, sodass der Erwerb für
die Gemeinde vorteilhaft ist.
Die Ausübung des Vorkaufsrechts muss bis 07.04.2024 erfolgen.
Die Gebäude können weiterhin vermietet bleiben.
1. Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?
Ja, weitere Ausführungen:
2. Gesamtausgaben der Maßnahme im Haushaltsjahr:
…36.000 Euro
3. Ist die Maßnahme
im Haushaltsplan veranschlagt?
Ja,
Haushaltsansatz insgesamt: 200.000
Euro
Nein:
Es ist eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe erforderlich
Deckung durch
Haushaltsstelle:
4. Gibt es eine
Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?
Nein
Ja,
in Höhe von:
Haushaltsstelle:
Stellungnahme
zum Klimaschutz: |
Nein:
Ja
und zwar positiv:
Ja und zwar negativ: