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Antrag auf Baugenehmigung
Die
Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum
geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant die Errichtung einer Lagerhalle
zur Unterbringung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Maschinen auf dem
Anwesen Siedlung Sallenbusch 1, Flst. Nr. 15649.
Das Bauvorhaben befindet sich außerhalb des
Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 48 „Sallenbusch“ beziehungsweise grenzt
direkt an diesen im südwestlichen Teil an und ist daher gemäß § 35 BauGB
(Außenbereich) zu beurteilen.
Geplant ist die Errichtung einer
Maschinenlagerhalle in den Maßen 24,00 m x 48,00 m mit einem Vordach in der
Tiefe von weiteren 5,00 m entlang der 48 m Fassade zur Überdachung der
geplanten Zufahrt. Die Halle besitzt eine Wandhöhe von ca. 5,67 m und eine
Firsthöhe von ca. 7,45 m. Das geplante flachgeneigte Satteldach mit einer
Dachneigung von beidseitig 7° wird in seiner Gesamtheit mit einer PV Anlage
versehen.
Mit dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein
privilegiertes Vorhaben nach § 35 Absatz 1 Ziffer 1 BauGB (dient einem land-
oder forstwirtschaftlichen Betrieb und nimmt einen untergeordneten Teil der
Betriebsfläche ein) und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben ist daher
zulässig.
Aus Sicht der Verwaltung wird daher empfohlen, das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.