Betreff
Bau einer Lagerhalle für land- und forstwirtschaftlich genutzte Maschinen, Siedlung Sallenbusch 1;
h i e r:
Antrag auf Baugenehmigung
Vorlage
2047/2024
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

 

Der Bauherr plant die Errichtung einer Lagerhalle zur Unterbringung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Maschinen auf dem Anwesen Siedlung Sallenbusch 1, Flst. Nr. 15649.

 

Das Bauvorhaben befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 48 „Sallenbusch“ beziehungsweise grenzt direkt an diesen im südwestlichen Teil an und ist daher gemäß § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen.

 

Geplant ist die Errichtung einer Maschinenlagerhalle in den Maßen 24,00 m x 48,00 m mit einem Vordach in der Tiefe von weiteren 5,00 m entlang der 48 m Fassade zur Überdachung der geplanten Zufahrt. Die Halle besitzt eine Wandhöhe von ca. 5,67 m und eine Firsthöhe von ca. 7,45 m. Das geplante flachgeneigte Satteldach mit einer Dachneigung von beidseitig 7° wird in seiner Gesamtheit mit einer PV Anlage versehen.

 

Mit dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Absatz 1 Ziffer 1 BauGB (dient einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb und nimmt einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein) und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben ist daher zulässig.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird daher empfohlen, das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.