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Antrag auf Baugenehmigung
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant
die Umnutzung der bestehenden Hofeinfahrt zur Gewerbeküche und Räumlichkeiten
für ein neues Treppenhaus sowie den Einbau von zwei Dachgauben auf dem Anwesen
Apothekenstraße 3, Fist. Nr. 70/1.
Das Bauvorhaben
wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am
04.09.2023 in der Form einer Bauvoranfrage vorberaten. Der Bauvorbescheid
erging bereits rechtskräftig seitens der Baurechtsbehörde. Im Vergleich zum
Bauvorbescheid hat sich die Planung nicht geändert.
Das Bauvorhaben
liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist daher gemäß
§ 34 BauGB zu beurteilen. Zur Genehmigungsfähigkeit muss sich das Vorhaben nach
Art und Maß der baulichen Nutzung in die bestehende Umgebungsbebauung einfügen.
Das Vorhaben liegt
ebenfalls innerhalb des Geltungsbereiches der Stellplatz- sowie
Gestaltungssatzung der Gemeinde Weingarten. Entsprechende Festsetzungen sind
zur Genehmigungsfähigkeit einzuhalten.
Vorgesehen ist die
Umnutzung der bestehenden Hofeinfahrt zur zukünftigen Nutzung bzw. Erweiterung
Gewerbeküche.
Des Weiteren soll
im Bereich der Zufahrt ein neues Treppenhaus entstehen, um das OG zu
erschließen. Änderungen an der äußeren Kubatur sind hierfür nicht geplant.
Brand- und
arbeitsschutzrechtliche Vorgaben sind innerhalb des Antragsverfahrens durch die
untere Baurechtsbehörde bzw. das Gewerbeamt zu überprüfen.
Im Dachgeschoss
entstehen zwei Schleppgauben mit einer Dachneigung von 15 Grad. Die weiteren
Maße entsprechen den Festsetzungen der ortsüblichen Gaubensatzung.
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das geplante Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die bestehende Umgebungsbebauung ein. Es wird daher empfohlen, das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.