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Antrag auf Baugenehmigung
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant
den Neubau einer Funkübertragungsstation mit der Errichtung eines
Stahlgittermastes auf dem Anwesen Kanalstraße 72, Flst. Nr. 13367/1.
Das Vorhaben liegt
außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans sowie außerhalb des im Zusammenhang
bebauten Ortsteils und ist daher gemäß § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen.
Vorgesehen ist die
Errichtung einer Technikeinheit in den Maßen ca. 1,20 m x 2,50 m sowie die
Errichtung des dazugehörigen Stahlgittermasten mit zwei Außenbühnen in der Höhe
von ca. 37,22 m. Das Fundament besitzt die Maße ca. 3,75 m x 3,75 m. Der Mast
wird in Richtung der Spitze schmäler.
Erreicht wird der
Turm über einen dauerhaft geschotterten Weg, welcher in den Plänen mit 3,50 m
Breite dargestellt ist. Diese Breite wird jedoch nur in der Bauphase benötigt.
Nach Abschluss der Bauarbeiten wird der Weg auf eine Breite von 2,50 m
reduziert.
Gemäß des § 35 Abs.
1 Ziffer 3 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich zulässig wenn das Vorhaben
der öffentlichen Versorgung mit (…) Telekommunikationsdienstleistungen dient
und die Erschließung gesichert ist.
Aus Sicht der
Verwaltung ist diese Vorgabe bei der vorliegenden Planung eingehalten.
Unter der Voraussetzung, dass die geplante Wegbreite nach Beendigung der Bauphase auf 2,50 m reduziert wird, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.