Betreff
Errichtung einer Funkübertragungsstation mit einem Stahlgittermast, Flst. Nr. 13367/1, Kanalstraße 72;
h i e r:
Antrag auf Baugenehmigung
Vorlage
2050/2024
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

Der Bauherr plant den Neubau einer Funkübertragungsstation mit der Errichtung eines Stahlgittermastes auf dem Anwesen Kanalstraße 72, Flst. Nr. 13367/1.

 

Das Vorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans sowie außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils und ist daher gemäß § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen.

 

Vorgesehen ist die Errichtung einer Technikeinheit in den Maßen ca. 1,20 m x 2,50 m sowie die Errichtung des dazugehörigen Stahlgittermasten mit zwei Außenbühnen in der Höhe von ca. 37,22 m. Das Fundament besitzt die Maße ca. 3,75 m x 3,75 m. Der Mast wird in Richtung der Spitze schmäler.

 

Erreicht wird der Turm über einen dauerhaft geschotterten Weg, welcher in den Plänen mit 3,50 m Breite dargestellt ist. Diese Breite wird jedoch nur in der Bauphase benötigt. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird der Weg auf eine Breite von 2,50 m reduziert.

 

Gemäß des § 35 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich zulässig wenn das Vorhaben der öffentlichen Versorgung mit (…) Telekommunikationsdienstleistungen dient und die Erschließung gesichert ist.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist diese Vorgabe bei der vorliegenden Planung eingehalten.

 

Unter der Voraussetzung, dass die geplante Wegbreite nach Beendigung der Bauphase auf 2,50 m reduziert wird, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.