Betreff
Aufstellung eines Mobilitätskonzepts "Überplanung Verkehrsraum"; h i e r: Auftragsvergabe für ein umfassendes Mobilitätskonzept
Vorlage
0371/2018
Art
Beschlussvorlage mit Haushaltsrechtliche

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Auftrags in Höhe von 48.605,55 EUR an die Fa. Modus Consult mit Angebot vom April 2018. Die entsprechenden Mittel werden im Haushalt 2019 bereitgestellt.

 

 

In der Sitzung des Gemeinderates am 18.06.2018 hatte sich das Gremium einstimmig dazu geäußert, das Angebot nach der Sommerpause von einem Vertreter des Planungsbüros vorstellen und erläutern zu lassen. Dem kommt die Verwaltung mit der heutigen Diskussion dieser Thematik nach. Es soll dieses Mal über die Vergabe abgestimmt werden sowie über die Bereitstellung der Mittel und die Vergabe im neuen Haushaltsjahr.  Die haushaltsrechtliche Stellungnahme bezieht sich auf das laufende Haushaltsjahr 2018. Für 2019 wurde der Betrag entsprechend in den Mittelanmeldungen berücksichtigt.

 

Der Verwaltungsausschuss hat den Antrag der CDU-Fraktion vom 28.03.2017 mit Beschlüssen vom 02.05.2017 (Gemeinderat) und am 15.05.2017 (Verwaltungsausschuss) einstimmig beschlossen.

 

Die Verwaltung hat mehrere Verkehrsplaner zur Abgabe einer Kosten- und Leistungsaufstellung aufgefordert sowie um einen Termin für ein Rahmengespräch gebeten.

 

Ein verwertbares Angebot abgegeben haben lediglich zwei von fünf angeschriebenen Büros. Mit einem von drei Unternehmen wurde vorab ein Rahmengespräch über die Inhalte des geforderten Konzeptes geführt. Die anderen beiden sahen dies nicht für notwendig und haben uns eine sehr allgemeine Kosten- und Leistungsaufstellung zukommen lassen. Die Vergleichbarkeit der Angebote gestaltet sich dahingehend schwierig. Die Situation ist der Tatsache geschuldet, dass aktuell ca. 30 % der baden-württembergischen Städte und Gemeinden ähnliche Konzepte in Auftrag geben wollen oder schon in Bearbeitung haben. Die Auftragsbücher der Planungsbüros sind dementsprechend voll. So gibt es unter diesen Büros auch wesentliche Unterschiede in der Kompetenz. Einige haben vorgefertigte Konzepte mit Standardmaßnahmen, die nur leicht auf die Kommune angepasst werden. Diese sind in der Bearbeitungszeit und Kosten günstig. Die qualitativ hochwertigeren Konzepte haben auch höhere Preise. Diese Konzepte werden aber maßgeschneidert mit der Gemeinde ausgearbeitet und beinhalten empirische Daten die eigens vor Ort erhoben werden. Man bedient sich nicht an durchschnittlichen Statistiken und Zählungen die bereits bestehen oder erhoben worden sind (bspw. Statistisches Landesamt).

 

Weiter werden Lösungsvorschläge, Maßnahmen und Instrumente zielorientiert für den Einzelfall (also die einzelne Gemeinde) gemeinsam mit der Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung angestrebt.

 

Bei den uns vorliegenden Angeboten sind die Unterschiede im Preissegment ebenso wie die angebotenen Leistungen sehr unterschiedlich. Nach fachlicher Auswertung der Angebote, Gegenüberstellung der einzelnen Leistungen und dem Rahmengespräch kommt für die Entwicklung eines solchen Konzepts nur ein Anbieter in Frage.

 

Die Fa. Modus Consult hat in der Vergangenheit unter anderem bei der Lärmaktionsplanung und zu verschiedenen Baumaßnahmen innerörtliche kleinere Verkehrsplanungen angestellt und schon einige Daten erhoben. Im Rahmengespräch mit Herrn Dr. Gericke wurden die inhaltlichen Anliegen der Gemeinden, welche aus dem Antrag hervorgingen, eingebracht. Herr Dr. Gericke hat mit uns die Machbarkeit und die Verknüpfung von einzelnen Unterplanungen diskutiert. Für ihn sei dieses Gespräch wichtig, um ein fachlich und inhaltlich richtiges Angebot aufzustellen als auch ein sinnvolles Konzept zu entwickeln welches alle geforderten Belange enthält.

 

Die Verwaltung ist der Ansicht von den anderen abgegebenen Angeboten Abstand zu nehmen. Diese sind zwar preislich niedriger, bringen uns aber fachlich nicht weiter. Hier stehen nicht die Ziele der Kommune im Vordergrund sondern das generieren von Umsatz. Zudem täuschen die niedrigen Preise, da die Arbeitsstunden noch nicht geschätzt in das Angebot eingerechnet worden sind. Hier könnte dann ein großer „Brocken“ im Nachhinein auf uns zukommen.

 

Das sog. Mobilitätskonzept vereint zugleich mehrere verkehrliche Zielsetzungen. Dies bedeutet unter anderem die Zusammenfassung weiterer Anträge, z. B. der WBB-Fraktion, welchen man damit gerecht wird und nachkommt. Das bietet den Vorteil, einen großen allumfassenden Katalog mit vielen Maßnahmenvorschlägen und Umsetzungen zu erhalten. Es ist nicht ratsam, viele Einzelprojekte und Einzelkonzepte anzufertigen. Diese stehen dann möglicherweise nicht miteinander im Einklang.

 

 

Für die Auftragsvergabe für ein umfassendes Mobilitätskonzept ist weder im Haushaltsplan 2018 noch im Finanzplanungszeitraum 2019 bis 2021 ein Planansatz angemeldet und daher nicht berücksichtigt worden. Unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungen führt eine Auftragsvergabe zu außerplanmäßigen Ausgaben. § 84 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO-kameral) regelt die Zulässigkeit von über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Nach § 84 Abs. 1 GemO-kameral sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Deckung gewährleistet ist oder die Ausgabe unabweisbar ist und kein erheblicher Fehlbetrag entsteht.

 

Die Deckung ist gewährleistet und ein erheblicher Fehlbetrag kann nach derzeitigem Stand auf Basis der Mai-Steuerschätzung 2018 ausgeschlossen werden. Ob und in wie weit ein dringendes Bedürfnis besteht oder die Ausgabe unabweisbar ist, ist fachlich und kommunalpolitisch zu beantworten. Die einschlägige Rechtsvorschrift
(§ 84 GemO-kameral) räumt einen weiten Beurteilungsspielraum ein. Das dringende Bedürfnis ist im Zusammenhang mit dem aufgabenpolitischen Ermessen der Gemeinde zu sehen. Dabei ist die Dringlichkeit sowohl sachlich als auch zeitlich einzuordnen.

Im Hinblick auf die Verbindlichkeit des Haushaltsplans sollte das Steuerungs- und Gestaltungspotenzial im Rahmen der Haushaltsplanung ausgeschöpft und die strategischen Ziele und Maßnahmen unter Berücksichtigung der Ressourcen festgelegt werden. Dies bedeutet, Prioritäten und Nachrangigkeiten festzulegen und ihren Zielerreichungsgrad regelmäßig zu überprüfen.

 

Die Bewilligung der außerplanmäßigen Ausgabe obliegt aufgrund der Auftragssumme von rund 49.000 € dem Gemeinderat (vgl. § 6 Abs. 3 Nr. 3.2 der Hauptsatzung der Gemeinde Weingarten (Baden) vom 10.10.2016).