Da das Bauvorhaben den Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes entspricht, erteilen die Mitglieder des AUT das erforderliche Einvernehmen sowiedas Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Ausnahme nach § 14 Abs. 2 BauGB von der Veränderungssperre.
Der Bauherr plant
den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück
Paulusstraße, Flst. Nr. 214.
Das Bauvorhaben
liegt innerhalb des Bebauungsplanes „Paulus-, Schiller- und Bahnhofstraße“ und
ist deshalb nach § 33 BauGB zu beurteilen. Es liegt innerhalb eines
Sanierungsgebietes und der Stellplatzsatzung und außerhalb der
Gestaltungssatzung.
Die
Angrenzeranhörung wurde durch die Gemeinde durchgeführt. Angrenzereinwendungen
liegen derzeit keine vor.
Vorgabe des Bebauungsplanes |
Geplant: |
Geschlossener Bauweise |
Eingehalten |
Anzahl Vollgeschosse: 2 |
2 Vollgeschosse |
Grundmaß: |
Wohnhaus: ca.7,99 m x 11,99 m Garage: 6,00 m x 3,00 m |
Wandhöhe: max. 7,5 m Bezugspunkt Schnittpunkt
der Wand mit dem Bezugspunkt bis zum Schnittpunkt
zwischen der traufseitigen Wandfläche mit der Oberkante Dachhaut |
6,24 m |
Dachform: SD, WD |
Satteldach |
Dachneigung: 25°-45° |
25° |
GRZ: 0,6 |
Laut Planverfasser eingehalten |
Stellplätze: 1,5 je WE |
1 Stellplatz in der Garage ausgewiesen, 1 Stellplatz
in der Zufahrt ausgewiesen |