Betreff
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Paulusstraße 3, Flst. Nr. 214
Vorlage
0495/2019
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Da das Bauvorhaben den Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes entspricht, erteilen die Mitglieder des AUT das erforderliche Einvernehmen sowiedas Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Ausnahme nach § 14 Abs. 2 BauGB von der Veränderungssperre.

 

Der Bauherr plant den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Paulusstraße, Flst. Nr. 214.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplanes „Paulus-, Schiller- und Bahnhofstraße“ und ist deshalb nach § 33 BauGB zu beurteilen. Es liegt innerhalb eines Sanierungsgebietes und der Stellplatzsatzung und außerhalb der Gestaltungssatzung.

 

Die Angrenzeranhörung wurde durch die Gemeinde durchgeführt. Angrenzereinwendungen liegen derzeit keine vor.

 

Vorgabe des

Bebauungsplanes

Geplant:

Geschlossener

Bauweise

Eingehalten

Anzahl Vollgeschosse: 2

2 Vollgeschosse

Grundmaß:

Wohnhaus:

ca.7,99 m x 11,99 m

Garage: 6,00 m x 3,00 m

Wandhöhe: max. 7,5 m

Bezugspunkt Schnittpunkt der Wand mit dem Bezugspunkt

bis zum Schnittpunkt zwischen der traufseitigen Wandfläche mit der

Oberkante Dachhaut

6,24 m

Dachform: SD, WD

Satteldach

Dachneigung: 25°-45°

25°

GRZ: 0,6

Laut Planverfasser

eingehalten

Stellplätze: 1,5 je WE

1 Stellplatz in der Garage ausgewiesen, 1 Stellplatz in der Zufahrt ausgewiesen