Da sich die geplante
Baumaßnahme gemäß § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die
Umgebungsbebauung einfügt, erteilen die Mitglieder des AUT das erforderliche
Einvernehmen.
Der Bauherr plant
den Abbruch einer Veranda sowie den Neubau eines Balkones in der Wilzerstraße,
Flst. Nr. 4239/4.
Das Bauvorhaben
liegt außerhalb eines Bebauungsplanes und ist baurechtlich daher nach § 34
BauGB zu beurteilen. Es liegt außerhalb eines Sanierungsgebietes und der
Gestaltungssatzung. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der
Stellplatzsatzung.
Die bestehende
Veranda soll abgebrochen und an ihrer Stelle ein Balkon entstehen.
Die
Angrenzeranhörung wurde durch die Gemeinde durchgeführt. Derzeit liegen keine
Angrenzereinwendungen vor.
Prüfung nach Art und Maß der baulichen
Nutzung |
Geplant: |
Grundmaß : |
ca. 4,60 m x ca. 4,58 m Balkon |
Städtebauliche Aspekte |
Der geplante Balkon wird anstelle der bisherigen,
wesentlich höheren Veranda errichtet. Er fügt sich hinsichtlich der
Geländerhöhe sehr gut in die beiden angrenzenden Gebäude ein. Die Fläche des
Balkones umfasst ca. 10,5 m². Der Balkon dient als Übergang zwischen dem
Wohnhaus im vorderen Grundstück und dem Schuppen im hinteren
Grundstücksbereich. Aus brandschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen das
Vorhaben keine Einwende. |