Betreff
Abbruch einer Veranda und Neubau eines Balkones, Wilzerstraße 7, Flst. Nr. 4239/3
Vorlage
0497/2019
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Da sich die geplante Baumaßnahme gemäß § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt, erteilen die Mitglieder des AUT das erforderliche Einvernehmen.

 

 

Der Bauherr plant den Abbruch einer Veranda sowie den Neubau eines Balkones in der Wilzerstraße, Flst. Nr. 4239/4.

 

Das Bauvorhaben liegt außerhalb eines Bebauungsplanes und ist baurechtlich daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es liegt außerhalb eines Sanierungsgebietes und der Gestaltungssatzung. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Stellplatzsatzung.

 

Die bestehende Veranda soll abgebrochen und an ihrer Stelle ein Balkon entstehen.

 

Die Angrenzeranhörung wurde durch die Gemeinde durchgeführt. Derzeit liegen keine Angrenzereinwendungen vor.

 

 

 

Prüfung nach Art und Maß

der baulichen Nutzung

Geplant:

Grundmaß :

ca. 4,60 m x ca. 4,58 m Balkon

Städtebauliche Aspekte

Der geplante Balkon wird anstelle der bisherigen, wesentlich höheren Veranda errichtet. Er fügt sich hinsichtlich der Geländerhöhe sehr gut in die beiden angrenzenden Gebäude ein. Die Fläche des Balkones umfasst ca. 10,5 m². Der Balkon dient als Übergang zwischen dem Wohnhaus im vorderen Grundstück und dem Schuppen im hinteren Grundstücksbereich. Aus brandschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Einwende.