Betreff
Errichtung einer Regalüberdachung und Nutzungsänderung eines ehemaligen Kühllagers zur Lagerhalle für Baustoffe, Werner-Siemens-Straße 7, Flst. Nr. 14403/4
Vorlage
0499/2019
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Da sich die geplante Baumaßnahme gemäß § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt, erteilen die Mitglieder des AUT das erforderliche Einvernehmen.

Der Bauherr plant die Überdachung eines Regallagers sowie eine Nutzungsänderung eines ehemaligen Kühllagers zu einer Lagerhalle in der Werner-Siemens-Straße, Flst. Nr. 14403/4. Des Weiteren sollen mehrere Überdachungen, bzw. Lagerhallen rückgebaut werden.

 

Das Bauvorhaben liegt außerhalb eines Bebauungsplanes und ist deshalb nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es liegt außerhalb eines Sanierungsgebietes, der Gestaltungs- und der Stellplatzsatzung.

 

Die Angrenzeranhörung wird durch die Gemeinde durchgeführt.

Derzeit liegen keine Angrenzereinwendungen vor.

 

 

 

 

 

Prüfung nach Art und Maß

der baulichen Nutzung

Geplant:

Städtebauliche Aspekte

Der Abbruch der Lagerhalle und der Überdachungen sind notwendig, da brandschutzrechtliche Vorschriften einer Baulast entgegenstehen. Das Regallager im nordwestlichen Grundstücksbereich bleibt bestehen, jedoch wird die Überdachung rückgebaut. Sofern diese eine Höhe von 2,50 m nicht überschreitet, ist die Errichtung der baulichen Anlage entlang der Grundstücksgrenze zulässig. Das bestehende ehemalige Kühllager soll als Lagerhalle für Baustoffe umgenutzt werden. Brandschutzrechtliche Aspekte werden durch das Landratsamt Karlsruhe im Rahmen des Genehmigungsverfahren beurteilt.