Da sich die geplante Baumaßnahme gemäß § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt, erteilen die Mitglieder des AUT das erforderliche Einvernehmen.
Der Bauherr plant die Überdachung eines Regallagers sowie eine Nutzungsänderung eines ehemaligen Kühllagers zu einer Lagerhalle in der Werner-Siemens-Straße, Flst. Nr. 14403/4. Des Weiteren sollen mehrere Überdachungen, bzw. Lagerhallen rückgebaut werden.
Das Bauvorhaben liegt außerhalb eines Bebauungsplanes und
ist deshalb nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es liegt außerhalb eines
Sanierungsgebietes, der Gestaltungs- und der Stellplatzsatzung.
Die Angrenzeranhörung wird durch die Gemeinde durchgeführt.
Derzeit liegen keine Angrenzereinwendungen vor.
Prüfung nach Art und Maß der baulichen
Nutzung |
Geplant: |
Städtebauliche Aspekte |
Der Abbruch der Lagerhalle und der Überdachungen
sind notwendig, da brandschutzrechtliche Vorschriften einer Baulast entgegenstehen.
Das Regallager im nordwestlichen Grundstücksbereich bleibt bestehen, jedoch
wird die Überdachung rückgebaut. Sofern diese eine Höhe von 2,50 m nicht
überschreitet, ist die Errichtung der baulichen Anlage entlang der
Grundstücksgrenze zulässig. Das bestehende ehemalige Kühllager soll als
Lagerhalle für Baustoffe umgenutzt werden. Brandschutzrechtliche Aspekte
werden durch das Landratsamt Karlsruhe im Rahmen des Genehmigungsverfahren
beurteilt. |