Betreff
Neubau einer Doppelgarage, Schillerstraße 46/1, Flst. Nr. 12772
Vorlage
0500/2019
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen die erforderliche Befreiung zur Errichtung der Garage teilweise außerhalb des Baufensters.

 

Der Bauherr plant die Errichtung einer Garage in der Schillerstraße, Flst.Nr. 12772.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Großackerwiesen“ und ist baurechtlich daher nach § 30 BauGB zu beurteilen. Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes und außerhalb der Gestaltungs- und Stellplatzsatzung.

 

Die Angrenzeranhörung wurde durch die Gemeinde durchgeführt.

Derzeit liegen keine Angrenzereinwendungen vor.

 

Die Garage soll als eingeschossiges Nebengebäude mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 12° ausgeführt werden. Die Gebäudehöhe beträgt 3,5 m, die Traufhöhe liegt bei 2,70 m.

 

In der umliegenden Bebauung finden sich mehrere Nebengebäude, welche ebenfalls teilweise außerhalb des Baufensters errichtet wurden. Befreiungen hierfür liegen für die Schillerstraße 37 (ca. 4,00 m) und 45 (Errichtung neben dem Wohnhaus), sowie für die Burgstraße 29 vor.

Die Garage in der Schillerstraße 51 ragt mit einer Länge von ca. 2,00 m über das Baufenster hinaus. Auch die Garage des Anwesens Schillerstraße 53 weist eine Überschreitung des Baufensters durch die Garage mit der vollen Länge der Garage ( ca. 6,00 m) auf.

 

 

Festsetzungen des

Bebauungsplanes:

Geplant:

Angemessenes Größenverhältnis zum Wohngebäude

Grundmaß:

8,00 m x 7,50 m,

Wandhöhe: 2,70 m

Firsthöhe: 3,50 m

Geschossanzahl:

Nebengebäude max. 1

1 Geschoss

Hintere Baugrenze:

25 m hinter der Baulinie für Hauptgebäude

Eingehalten

GRZ: 0,3

Laut Planverfasser

eingehalten