h i e r :
a) Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2019
b) Beschluss über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2019
c) Beschluss über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2019
d) Beschluss über die Feststellung desWirtschaftsplanes des Bauhofes für das Wirtschaftsjahr 2019
Der Gemeinderat beschließt
a)
den
Erlass der Haushaltssatzung 2019 mit Haushaltsplan wie folgt:
Der Haushaltsplan wird
festgesetzt mit
1. den
Einnahmen und Ausgaben von je 41.542.890 €
davon im
Verwaltungshaushalt 32.911.890
€
im Vermögenshaushalt 8.631.000
€
2.
dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) von 0
€
3.
dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
von 10.720.000 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
Die Hebesätze werden
festgesetzt
1. für
die Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer
A) auf 330
v.H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340
v.H.
der
Steuermessbeträge;
2.
für die Gewerbesteuer auf 340
v.H.
der Steuermessbeträge.
b)
die
Feststellung des Wirtschaftsplanes der Wasserversorgung Weingarten (Baden) für
das Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt:
1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit
a) den Einnahmen und Ausgaben in Höhe
von
je
4.006.100 €
davon im Erfolgsplan 1.427.100 €
im Vermögensplan 2.579.000 €
b) dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung)
in
Höhe von
2.260.000 €
c) dem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen
in
Höhe von
1.140.000 €.
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf
400.000 € festgesetzt.
c)
die
Feststellung des Wirtschaftsplanes der Abwasserbeseitigung Weingarten (Baden)
für das Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt:
1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit
a) den
Einnahmen und Ausgaben in Höhe
von
je
4.298.400 €
davon
im Erfolgsplan 1.536.800 €
im Vermögensplan 2.761.600 €
b) dem
Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung)
in
Höhe von 2.200.000 €
c) dem
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in
Höhe von 3.818.000 €.
3.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 300.000
€ festgesetzt.
d)
die
Feststellung des Wirtschaftsplanes des Bauhofes Weingarten (Baden) für das
Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt:
1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit
a) den
Einnahmen und Ausgaben in Höhe
von
je 2.248.400 €
davon
im Erfolgsplan 1.642.400
€
im Vermögensplan 606.000 €
b) dem
Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung)
in
Höhe von 500.000 €
c) dem
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in
Höhe von 0 €.
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf
250.000 € festgesetzt.
e) Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung der Gemeinde und die Wirtschaftspläne der drei Eigenbetriebe dem Landratsamt Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und anschließend - nach der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und Genehmigung der genehmigungspflichtigen Bestandteile - die Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
Der Haushaltsplanaufstellungsprozess begann verwaltungsintern auf Basis dezentraler Mittelanmeldungen am 02.07.2018. Die Fachbereiche haben dabei die voraussichtlich zu erwartenden konsumtiven und investiven Einnahmen und Ausgaben für den Planungszeitraum 2019 bis 2022 angemeldet. Die Mittelanmeldungen erfolgten auf Basis der bisherigen Rechnungsergebnisse und der Planzahlen des Vorjahres 2018. Allgemeine Kostensteigerungen wurden berücksichtigt.
Die Mittelanmeldungen der Fachbereiche wurden vom Fachbereich Finanzen als Rohentwurf (Version 6) aufbereitet. Das Ergebnis für den Kernhaushalt wurde anschließend überprüft und als Folge mögliche Einnahmepotentiale ausgeschöpft und eruiert, ob und in wie weit unter Berücksichtigung der zeitlichen Dimension die absolute Notwendigkeit der Ausgaben gegeben ist.
Das Ergebnis dieser Überprüfung mündete in die Version 5, welche am 13.10.2018 (Eigenbetriebe) und am 26.10.2018 (Kernhaushalt) dem Gemeinderat präsentiert wurde. Nach der Präsentation erfolgte eine erneute Überprüfung. Aus dieser Modifizierung resultiert die Version 4.
Das Budget für die Gebäudeunterhaltung in Form des
Sammelnachweises
(SN 5000) und die so genannte Prioritätenliste für die einmaligen Maßnahmen
waren Gegenstand der Vorberatung im Ausschuss für Technik und Umwelt am
12.11.2018.
Die Version 4 war ebenfalls Gegenstand der öffentlichen Vorberatung im Verwaltungsausschuss am 26.11.2018. Die Oktobersteuerschätzung wurde den baden-württembergischen Gemeinden am 13.11.2018 mitgeteilt. Die Ergebnisse konnten aufgrund der Kurzfristigkeit bis zum Redaktionsschluss nicht in die Sitzungsvorlage eingearbeitet werden. Die Auswirkungen der Oktober-Steuerschätzung und Herbststeuerschätzung wurden bis zur Sitzung des Verwaltungsausschuss am 26.11.2018 in der Version 3 nachvollzogen und vorgestellt.
Die Änderungen aus der Verwaltungsausschusssitzung wurden in der Version 2 umgesetzt und am 19.12.2018 dem Gemeinderat präsentiert.
Im letzten Schritt wurden die Verrechnungen innerhalb des Kernhaushalts auf der Einnahme- und Ausgabeseite des Verwaltungshaushalts in der ersten Januarwoche 2019 in der Version 1 umgesetzt. Diese Version ist die Grundlage für den Satzungsbeschluss am 28.01.2019.
Die Gemeinde hat nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan besteht aus dem Gesamtplan, den Einzelplänen des Verwaltungshaushalts und des Vermögenshaushalts, den Sammelnachweisen und dem Stellenplan (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 GemHVO-kameral).
Für Eigenbetriebe ist für jedes Wirtschaftsjahr vor dessen Beginn ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht (vgl. 14 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz).