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3. Änderung nach § 13 a, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 und § 13 a BauGB
Der AUT empfiehlt dem
Gemeinderat
- Die Aufstellung des Bebauungsplans 01
„Ringstraße 3. Änderung gemäß § 13
a BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
- Das Planungsbüro Modus Consult auf der Grundlage des vorliegenden
Angebotes vom 22.07.2019 in Höhe von € 12.307,58 mit der Erstellung des
Bebauungsplans und den dazugehörigen Fachgutachten zu beauftragen. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis,
dass das aktualisierte Angebot (inklusive Kreisverkehr) nachgereicht wird.
Mit
der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 ‘Ringstraße’ - 3. Änderung, beabsichtigt die Gemeinde Weingarten, den
Neubau eines Kindergartens mit 5 Gruppen auf der derzeit im gültigen
Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche nördlich der Walzbachhalle ausgewiesenen
Fläche an der Ringstraße bauplanungsrechtlich zu ermöglichen. Im
Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Für
die Gebäudeplanung eines 5-gruppigen Kindergartens, die Anlass für die Änderung
des derzeitigen Bebauungsplans ist, soll ein zweistufiger öffentlicher
EU-weiter Wettbewerb parallel durchgeführt werden. Im Rahmen des planerischen
Wettbewerbs sollen Themen, wie die Gebäudekonzeption, das Maß der baulichen
Nutzung, die Bauweise, die Anzahl der Geschosse, die Dachform und weitere
Parameter festgelegt werden. Der
vorhandene alte Baumbestand soll so weit wie möglich erhalten bleiben.
Die
Fläche des Bebauungsplans 01 „Ringstraße“, die durch die 3. Änderung umfasst
wird, liegt innerhalb der Ortslage. Die Änderung des Bebauungsplans soll
demnach als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass auf die
Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, auf den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB
sowie auf die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
verzichtet werden kann. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, da es sich um
eine Planung mit einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m²
handelt. Der Planung stehen Ziele der Raumordnung oder der Flächennutzungsplan
ebenfalls nicht entgegen, zumal die geordnete städtebauliche Entwicklung des
Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt wird.
Der
AUT hat in seiner Sitzung am 09.09.2019 beschlossen, neben dem dort
diskutierten Vorschlag noch zwei weitere Varianten, eine davon mit der
Einbindung eines Kreisverkehres zu diskutieren. Der AUT hat in seiner Sitzung
vom 07.10.2019 beschlossen, nur noch die Variante mit Kreisverkehr zu
verfolgen.
Das
Plangebiet ist bereits im Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands
Karlsruhe 2010, rechtsgültig seit der Veröffentlichung am 24. 07. 2004,
aktualisiert im Januar 2012, sowie in seiner Änderung 2030 (im Verfahren) als
Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan wird somit aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt.
Der
räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Nr. 13.369
ganz und Nr. 19.800 (Breslauer Straße) und 19.855 teilweise, sowie Teile der
Ringstraße. Für den festzulegenden räumlichen Geltungsbereich sind die
beigefügten Übersichtspläne vom September.2019
im Maßstab 1:1000 maßgebend. Das in dem Geltungsbereich liegende alte
Haus (Flurstück 13 369) wurde von dem
Ehepaar Manfred und Margarete Sonnabend inzwischen geräumt.
Der Gemeinderat wird gebeten, die Angelegenheit zu beraten und die Aufstellung des Bebauungsplanes 3. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a BauGB zu beschließen.
Die Maßnahme führt zu einer Ausgabe von mindestens 12.307,58 EUR lt. Angebot vom 22. Juli 2019. Ein aktualisiertes Angebot, das die Erweiterung in die Kosten einbezieht wird nachgereicht. Die Planungszeit ist für November 2019 bis Herbst 2020 vorgesehen. Ein Haushaltsansatz für 2020 sollte berücksichtigt werden.
Die Maßnahme muss bei der Haushaltsstelle 1.6100.601000 berücksichtigt werden.