Betreff
Antrag auf Befreiung hinsichtlich Ausbildung Oberflächenbelag Stellplätze,
h i e r:
Neubau einer DHL Kombi Zustellbasis (Kombi ZB), Am Eisweiher / Flst. Nr. 19351
Vorlage
1047/2020
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschuss für Umwelt und Technik erteilen die Zustimmung zur beantragten Befreiung hinsichtlich der abweichenden Ausführung der Stellplätze außerhalb des Baufensters auf Basis des Bodengutachtens.

Von Seiten der Bauherren wurde im Bauantrag ein Antrag auf Befreiung hinsichtlich der Ausführung der VAN-Stellplätze außerhalb des Baufensters gestellt- Grund sind die Versickerungswerte des Bodengutachtens (sehr hoher Anteil an bindigen Böden), die eine Versickerung grundsätzlich nicht ermöglichen.

 

Von Seiten der Bauherren ist vorgesehen, das Oberflächenwasser der Stellplatzflächen über eine Ringleitung zu sammeln und gemäß der noch zu erteilenden Entwässerungsgenehmigung abzuführen.

 

Der Anteil der Stellplatzflächen außerhalb des Baufensters betrifft nur einen geringen Anteil der Stellplatzflächen. Aus oben genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, die Befreiung zu befürworten.