h i e r:
Neubau einer DHL Kombi Zustellbasis (Kombi ZB), Am Eisweiher / Flst. Nr. 19351
Die Mitglieder des Ausschuss für Umwelt und Technik erteilen die Zustimmung zur beantragten Befreiung hinsichtlich der abweichenden Ausführung der Stellplätze außerhalb des Baufensters auf Basis des Bodengutachtens.
Von Seiten der
Bauherren wurde im Bauantrag ein Antrag auf Befreiung hinsichtlich der
Ausführung der VAN-Stellplätze außerhalb des Baufensters gestellt- Grund sind
die Versickerungswerte des Bodengutachtens (sehr hoher Anteil an bindigen
Böden), die eine Versickerung grundsätzlich nicht ermöglichen.
Von Seiten der
Bauherren ist vorgesehen, das Oberflächenwasser der Stellplatzflächen über eine
Ringleitung zu sammeln und gemäß der noch zu erteilenden
Entwässerungsgenehmigung abzuführen.
Der Anteil der Stellplatzflächen außerhalb des Baufensters betrifft nur einen geringen Anteil der Stellplatzflächen. Aus oben genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, die Befreiung zu befürworten.