Betreff
Erschließung Gewerbegebiet Sandfeld,
h i e r:
Beschluss der Umsetzung der finalen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahme
Vorlage
1114/2020
Art
Beschlussvorlage mit Haushaltsrechtliche
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Gemeinderat beschließt im Rahmen der Erschließungsmaßnahme „Gewerbegebiet Sandfeld“ nachfolgende Punkte:

 

1.    Zur Umsetzung der erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichs-maßnahme (676.952 Ökopunkte) beteiligt sich die Gemeinde bei der Amphibienschutzmaßnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe im Bereich der Bundesstraße B3/ Ungeheuerklamm.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 47.2 für o. g. Maßnahme abzuschließen.

 

2.    Im Haushaltplan 2021 werden zur Umsetzung der erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahme Finanzmittel in Höhe von 240.000 € vorgesehen.

 

3.    Die Verwaltung wird weiter beauftragt, zusätzliche Ökopunkte (bis zu 500.000 €) zu generieren, welche für künftige Maßnahmen der Gemeinde (wie z. B. ehemalige TSV-Fläche) verwendet werden können.

 

Nach Abschluss der aktuellen Umweltprüfung 2020 ist neben den bereits geplanten naturschutzrechtlichen Maßnahmen noch ein abschließender Ausgleich in Höhe von  676.952 Ökopunkten für das Verfahren notwendig.

 

Von Seiten der Gemeindeverwaltung wurden alle Optionen innerhalb des Geltungsbereichs sowie der gemeindeeigenen Flächen in der Umgebung geprüft und entsprechend eingeplant.

Die Retentionsfläche wird neben der eigentlichen Nutzung auch als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche ausgewiesen.

 

Für die Kompensation liegen der Verwaltung aktuell zwei Varianten vor:

 

Variante 1:

Erwerb der erforderlichen Ökopunkte bei der Flächenagentur Baden Württemberg im Verhältnis 1:1. Die Kosten pro Ökopunkt belaufen sich auf 0,95 € netto/ ÖP sowie einer Vermittlungsgebühr der Flächenagentur von 7%. Somit belaufen sich die Kosten für die insgesamt 676.952 Ökopunkte auf insgesamt rd. 819.000 € brutto inkl. Vermittlungsgebühr.

 

Variante 2:

Alternativ kann sich die Gemeinde bei einer Amphibienschutzmaßnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Referat 47.2, im Bereich der Bundesstraße B3/ Ungeheuerklamm finanziell beteiligen. Die Maßnahme wird mit 4 Ökopunkten pro verwendeten Euro Baukosten bewertet.

Darüber hinaus fallen für die Projektplanung Verwaltungskosten in Höhe von 8% sowie ein Ablösebetrag in Höhe von 27% für die spätere Unterhaltung durch das Regierungspräsidium an, die ebenfalls durch die Gemeinde zu tragen sind.

Bei einer Mitfinanzierung der Maßnahme ergibt sich für den Nachweis der erforderlichen 676.952 Ökopunkte ein Kostenrahmen von rd. 230.000 € inklusive der genannten Nebenkosten für die Gemeinde.

 

Zur Sicherung der Beteiligung muss von Seiten der Gemeinde eine entsprechende schriftliche Vereinbarung mit dem Maßnahmenträger geschlossen werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher die Beteiligung an der Amphibienschutzmaßnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe (Variante 2) zur wirtschaftlichen Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen für das Gewerbegebiet Sandfeld. Die entsprechenden Finanzmittel sind im Haushaltsplan 2021 einzuplanen.

Die Maßnahme ist unter der Maßnahmennummer 793600200001 und 793600100001 im Haushaltsplan 2021 geplant.