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Beschluss der Umsetzung der finalen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahme
Der Gemeinderat beschließt im
Rahmen der Erschließungsmaßnahme „Gewerbegebiet Sandfeld“ nachfolgende Punkte:
1. Zur Umsetzung der erforderlichen
naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahme beteiligt sich die Gemeinde bei der
Amphibienschutzmaßnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe im Bereich der
Bundesstraße B3/ Ungeheuerklamm. Die Verwaltung schließt die angefügte
Vereinbarung mit der Gesamtsumme von 239.997,89 € mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 47.2 ab
und generiert dadurch 733.700 Ökopunkte.
2. Die notwendigen 676.952 Ökopunkte werden für die
Ausgleichsmaßnahmen Sandfeld verwendet. Der Überschuss von 56.748 Ökopunkten
wird im Ökokonto für zukünftige Projekte angespart.
3. Die Verwaltung wird weiterhin über verschiedene
Maßnahmen Ökopunkte generieren (bis 500.000 €).
Mit dem Beschluss vom
14.12.2020 (Vorlage 1114/2020) wurde der Verwaltung der Auftrag erteilt,
Ökopunkte über die o.g. Maßnahme und noch weitere zusätzliche Ökopunkte für
spätere Maßnahmen zu generieren.
Nach Abschluss der aktuellen
Umweltprüfung 2020 ist neben den bereits geplanten naturschutzrechtlichen
Maßnahmen noch ein abschließender Ausgleich in Höhe von 676.952 Ökopunkten für
das Verfahren notwendig.
Diese Punkte können über die
Beteiligung der Maßnahme erreicht werden.
Die Verwaltung hat sich mit
dem RP KA in Verbindung gesetzt, um darüber hinaus noch weitere Ökopunkte zu
generieren.
Das RP KA teilte mit, dass
eine maximale Beteiligungssumme von 240.000 € in der Maßnahme Ungeheuerklamm
möglich sei. Mit Gemeinderatsbeschluss Ziffer 3 vom 14.12.2020 hat die Gemeinde
den Auftrag, weitere Ökopunkte zu generieren. Dies würde ein weiteres Mehr von
56.748 Ökopunkten bedeuten.
Die Verwaltung schlägt
deshalb dem Gemeinderat vor, die maximalen Ökopunkte über diese Maßnahme zu
generieren. Insgesamt werden somit 733.700 Ökopunkte generiert.
Der verbleibende Überschuss
kann für zukünftige Maßnahmen verwendet werden.
Zur
weiteren Generierung von Ökopunkten für zukünftige Maßnahmen bzw. den
naturschutzrechtlichen Ausgleich für Bauland, ist es erforderlich, dass die
Verwaltung ein Biotopmanagementkonzept mit Förderoptionen erstellt. Entsprechende Mittel sind für 2021
eingestellt.
Im
Haushaltsplan sind 150.000€ für die Maßnahme in 2021 eingeplant. Darüber hinaus
für 2022 insgesamt 250.00 € sowie für das Folgejahr 150.000 €. Somit ist die
Finanzierung der Maßnahmen mittelfristig gewährleistet.
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1. Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?
Nein
XJa, weitere Ausführungen:
2. Gesamtausgaben der Maßnahme im Haushaltsjahr: 150.000 €.
3. Ist die Maßnahme im Haushalt veranschlagt?
XJa, Haushaltsansatz insgesamt:
550.000 € (Jahr 2021 – 2023)
Maßnahmen-Nr. 11 Kostenstelle 9.8830.100 Sachkonto79883010011
4. Gibt es eine Gegenfinanzierung(Zuweisung, Zuschüsse)?
XNein