Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 02.12.2020,
h i e r:
Zufügen eines spezifischen Zusatzes zum Gemeindenamen
VORBERATUNG
Vorlage
1117/2020/1
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Zusatz zum Gemeindenamen:…….

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 02.12.2020 den beigefügten Antrag auf einen Namenszusatz eingebracht. Folgende Änderung der Gemeindeordnung wurde am 02.12.2020 im Landtag beschlossen:

 

1. § 5 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a) Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Die Gemeinden oder einzelne Ortsteile (Absatz 4) können sonstige Bezeichnungen führen, die auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinden oder der Ortsteile beruhen.“

b) Nach Satz 2 werden folgende Sätze 3 und 4 eingefügt:

„Der Gemeinderat kann eine sonstige Bezeichnung nach Satz 2 mit der Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder bestimmen oder ändern. Die Bestimmung und Änderung der Bezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.“

c) Der bisherige Satz 3 wird Satz 5.

 

Durch die Änderung der Gemeindeordnung soll es für die Gemeinden und einzelne Ortsteile erleichtert werden, neben dem Gemeinde- bzw. Ortsteilnamen auch eine sonstige Bezeichnung (sogenannte Zusatzbezeichnung) zu führen, die auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinden oder der Ortsteile beruht. Die bisher zurückhaltende Verwaltungspraxis soll im Zuge der Änderung der Gemeindeordnung gelockert werden. Das Verfahren wird vereinfacht.

 

Die Verwaltung hatte vorgeschlagen den Antrag im Verwaltungsausschuss zu behandeln und den Bürger- und Heimatverein grundsätzlich mit hinzuzuziehen. Die Zuweisung zum Verwaltungsausschuss erfolgte, eine Hinzuziehung des Bürger- und Heimatvereins sollte jedoch nicht stattfinden.

 

Nun soll sich der Verwaltungsausschuss ergebnisoffen mit dem Antrag und möglichen Zusätzen zum Gemeindenamen befassen. Bisher wurde der von Herrn Felleisen gerne zitierte Zusatz „Fröhliches Weindorf“ genannt. Es könnte aber auch unter Marketingaspekten ein Zusatz entwickelt bzw. gefunden werden.

 

Wir freuen uns auf die Vorschläge der Fraktionen.

 

Entsprechend der Gesetzesänderung bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln aller Stimmen des Gemeinderates.