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Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant
den Umbau einer Scheune zu Wohnraum auf dem Anwesen Georgstraße 1, Flst. Nr.
595.
Das Bauvorhaben
liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist daher gemäß
§ 34 BauGB zu beurteilen. Gemäß § 34 BauGB muss sich das Vorhaben nach Art und
Maß seiner baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügen.
Zur Realisierung
des Bauvorhabens sollen in der bestehenden Scheune diverse Wände abgebrochen
sowie neue Wände zur Wohnnutzung errichtet werden. Die bestehende Kubatur des
Gebäudes bleibt unverändert. Lediglich durch Erneuerung des Dachstuhls erhöht
sich die neue Firsthöhe um ca. 0,10 m. Im vorderen Bereich des neuen Dachstuhls
soll eine Gaube entstehen.
Es entsteht eine
neue Wohneinheit. Die bestehende Garage wird abgebrochen. Innerhalb der Kubatur
der Scheune entsteht eine neue Garage im EG mit einem Stellplatz. Zwei weitere
Stellplätze werden am Platz der alten Garage im Hof nachgewiesen.
Die Bautiefe für
die geplante Wohnnutzung entspricht der vorhandenen Struktur im Quartier.
Da sich an der Kubatur der bestehenden Scheune nur geringfügige Änderungen ergeben und notwendige Stellplätze nachgewiesen werden können und sich das Vorhaben somit nach Art und Maß seiner baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.