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Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant
die Errichtung einer mobilen Stallung für 200 Hühner auf dem Anwesen Siedlung
Sohl 3, Flst. Nr. 16174.
Das Bauvorhaben
befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und
außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils und ist daher gemäß § 35 BauGB
Außenbereich zu bewerten.
Gemäß § 35 BauGB sind Vorhaben nur für privilegierte Land- oder Forstwirte zulässig, wenn die ausreichende Erschließung gesichert ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen.
Aufgrund der Privilegierung als landwirtschaftlicher Betrieb und der gesicherten Erschließung, ist die Errichtung der geplanten mobilen Stallung zulässig.
Die Stallung soll in der Art eines „Bauwagens“ mit der Grundfläche von ca. 15 m² errichtet werden, welche von Zeit zu Zeit auf dem Gelände verschoben werden soll.
Da die Vorgaben gemäß § 35 BauGB eingehalten sind, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.