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Antrag auf Gestattung von Ausnahmen von der Veränderungssperre
Der Ausschuss für
Umwelt und Technik entscheidet über die vom Vorhabenträger im Bereich des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 „Sebold-Areal“ beantragten Ausnahmen
von der Veränderungssperre wie folgt:
1) Der Ausnahme zur Herstellung der Vorflut
und Kanalanschlüsse wird zugestimmt. Auf die Notwendigkeit eines
Entwässerungsantrags wird hingewiesen.
2) Der Ausnahme zum Einbau der Medienleitung
zur Versorgung der Gebäude wird zugestimmt.
3) Über die Ausnahme für alle Maßnahmen zur
Bodenbeprobung (Schürfgruben, Bohrungen) und Analytik zur Sicherstellung der
Entsorgungswege wird mangels Betroffenheit von der Veränderungssperre nicht
beschieden.
4) Der Ausnahme zur Herstellung der Baugruben
für zwei geplante Kellergeschosse/Treppenhäuser wird nicht zugestimmt. Sie soll
im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens behandelt werden.
5) Der Ausnahme zur Herstellung der Baugruben
für zwei geplante Kellergeschosse / Treppenhäuser wird nicht zugestimmt. Sie
soll im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens behandelt werden.
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Der Gemeinderat der
Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 "Sebold-Areal" im
beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.
In der gleichen Sitzung wurde eine Veränderungssperre für dieses Gebiet
beschlossen.
Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften umfasst
eine Fläche von ca. 3.650 m² und die Flurstücke Nr. 13376, 13376/1, 13376/2,
13376/3 und 13376/4 ganz sowie das Flurstück Nr. 13370 (Ringstraße) teilweise.
Die genaue zeichnerische Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem
beigefügten Übersichtsplan vom 21.10.2019.
In der Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Technik am 07.12.2020 wurde der Bebauungsplan
erstmals vorberaten. Am 08.02.2021 wurde der Bebauungsplan nach Änderung
einiger Planungselemente erneut vorberaten. In dieser Sitzung hat der Ausschuss
für Umwelt und Technik dem Gemeinderat die Kenntnisnahme der beigefügten
Planunterlagen vom Januar 2021 und den Beschluss der Offenlage empfohlen. Am
22.03.2021 folgte der Gemeinderat diesen Empfehlungen.
Zwischenzeitlich
wurde der Durchführungsvertrag am 20.04.2021 unterschrieben. Die Offenlage
begann am 30.04.2021 und wird bis einschließlich 07.06.2021 durchgeführt.
Mit Schreiben vom
30.04.2021 hat der Vorhabenträger gemäß § 4 der Veränderungssperre (Grundlage §
14 BauGB i.V.m. § 4 GemO) die Gestattung der nachfolgenden Ausnahmen von
der Veränderungssperre beantragt:
1) Herstellung der Vorstreckung der Kanalanschlüsse bis auf das Vorhaben-Grundstück
2) Einbau der Medienleitungen zur Versorgung der Gebäude
3) Maßnahmen zur Bodenbeprobung (Schürfgruben, Bohrungen) und Analytik zur Sicherstellung der Entsorgungswege
4) Herstellung der Tiefgründung (Bohrpfähle als bauvorbereitende Maßnahme)
5) Herstellung der Baugruben für zwei geplante Kellergeschosse/Treppenhäuser
Aufgrund der
Unterschiedlichkeit der beantragten Ausnahmen in inhaltlicher wie rechtlicher
Natur empfiehlt die Verwaltung, die einzelnen Sachverhalte separat zu
behandeln.
1) Herstellung der Vorstreckung der
Kanalanschlüsse bis auf das Vorhaben-Grundstück
Diese geplanten Maßnahmen betreffen den öffentlichen Verkehrsraum und bedeuten noch keine Vorwegnahme hinsichtlich der zukünftigen Festsetzungen im Bebauungsplan.
Das Vorhaben unterliegt der Veränderungssperre, bedarf jedoch keines Bauantrags- oder Kenntnisgabeverfahrens. Ein Entwässerungsantrag liegt der Verwaltung vor.
Die Verwaltung empfiehlt, der Ausnahme zuzustimmen.
2) Einbau der Medienleitung zur Versorgung der
Gebäude
Diese geplanten Maßnahmen betreffen den öffentlichen Verkehrsraum und bedeuten noch keine Vorwegnahme hinsichtlich der zukünftigen Festsetzungen im Bebauungsplan.
Das Vorhaben unterliegt der Veränderungssperre, bedarf
jedoch keines Bauantrags- oder Kenntnisgabeverfahrens.
Die Verwaltung
empfiehlt, der Ausnahme zuzustimmen.
3) Alle Maßnahmen zur Bodenbeprobung
(Schürfgruben, Bohrungen) und Analytik zur Sicherstellung der Entsorgungswege
Das Vorhaben unterliegt nicht der Veränderungssperre und ist verfahrensfrei. Entsprechend sind diese Arbeiten durch den Vorhabenträger möglich. Es ist daher keine Befreiung erforderlich.
4) Herstellung der Tiefgründung (Bohrpfähle
als bauvorbereitende Maßnahme)
Das Vorhaben unterliegt der Veränderungssperre.
Die beantragten Gründungsarbeiten sind Bestandteil eines Baugenehmigungsverfahrens und somit abhängig von der noch zu erteilenden Baugenehmigung der Baurechtsbehörde. Zum aktuellen Verfahrensstand ist eine Bearbeitung durch die Baurechtsbehörde noch nicht möglich.
Aufgrund der noch laufenden Offenlage empfiehlt die Verwaltung, der Ausnahme nicht zuzustimmen, sondern das Ergebnis der Offenlage abzuwarten und die Ausnahme im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu behandeln.
5) Herstellung der Baugruben für zwei geplante
Kellergeschosse / Treppenhäuser
Das Vorhaben unterliegt der Veränderungssperre.
Die beantragten Aushubarbeiten sind Bestandteil eines Baugenehmigungsverfahrens und somit abhängig von der noch zu erteilenden Baugenehmigung der Baurechtsbehörde. Zum aktuellen Verfahrensstand ist eine Bearbeitung durch die Baurechtsbehörde noch nicht möglich.
Aufgrund der noch laufenden Offenlage empfiehlt die Verwaltung, der Ausnahme nicht zuzustimmen, sondern das Ergebnis der Offenlage abzuwarten und die Ausnahme im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu behandeln.
Nein:
Ja
und zwar positiv:
Ja und zwar negativ: