Betreff
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 51 „Sport- und Kulturzentrum Walzbachhalle / Walzbachbad“, 2. Änderung,
h i e r:
Beschluss der Offenlage
VORBERATUNG
Vorlage
1259/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich
Untergeordnete Vorlage(n)

1. Der Ausschuss für Umwelt und Technik empfiehlt dem Gemeinderat, die beigefügte Fassung des Bebauungsplans zusammen mit örtlichen Bauvorschriften vom 06.05.2021 als Entwurf zu beschließen.

 

2. Der Ausschuss für Umwelt und Technik empfiehlt dem Gemeinderat, die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zu beauftragen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.11.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 "Sport- und Kulturzentrum Walzbachhalle / Walzbachbad", 2. Änderung als Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.

 

Das Plangebiet liegt in der Ortslage Weingarten und umfasst die Flurstücke Nr. 19853, 19854, 19856, 19850 (Walzbachweg) ganz und die Flurstücke-Nr. 19800  (Wilhelm-Martin-Straße), 13472/2 und 13473 (jeweils Kanalstraße) sowie 19855 (Flurstück mit Walzbachhalle, Freibad und TSV-Halle) teilweise.

 

Die Fläche ist durch den Bebauungsplan Nr. 51 „Sport- und Kulturzentrum Walzbachhalle / Walzbachbad“ und die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften bzw. deren erste Änderung beplant.

 

Der Bebauungsplan Nr. 51 „Sport- und Kulturzentrum Walzbachhalle / Walzbachbad“ und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan wurde am 26.09.2005 als Satzung beschlossen und trat am 30.09.2005 in Kraft. Am 15.06.2015 wurde die 1. Änderung als Satzung beschlossen und trat am 25.06.2015 in Kraft.

 

Der Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, rechtsgültig seit der Veröffentlichung am 24.07.2004, aktualisiert im Januar 2012, stellt das Plangebiet teils als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Sport“, teils als Grünfläche mit Zweckbestimmung „Badeplatz, Freibad“ und teils als Grünfläche ohne Zweckbestimmung dar.

 

Mit der Änderung des Bebauungsplans möchte die Gemeinde als Planungsziel die ausgewiesene Fläche für die Außensportanlage an den aktuellen Planungsstand anpassen. Im Bereich der Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbindung „Schul- und Vereinssport“ sollen Bauflächen festgesetzt werden, die die notwendigen Gebäude zur Lagerung von Sportgeräten ermöglichen, wie sie in der aktuellen Planung vorgesehen sind. Gemäß den aktuellen Festsetzungen wären diese nicht zulässig. Desweiteren sollen im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich der Vereinssporthalle die Festsetzungen der Werbeanlagen zur Fassadenfläche entsprechend der aktuellen Gebäudeplanung angepasst werden.

 

Die vorgesehenen Änderungen greifen nicht in die Grundzüge der Planung ein, der planerische Grundgedanke bleibt erhalten. Da es sich im Wesentlichen um eine Anpassung an die konkretisierte Planung handelt, sind Einflüsse auf die im Gesetz benannten Schutzvorschriften nicht erkennbar.

 

 Nein:     

 Ja und zwar positiv:

 Ja und zwar negativ: