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Antrag auf Baugenehmigung
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant
die Errichtung einer Balkonanlage über drei Geschosse auf dem Anwesen
Ringstraße 1, Flst. Nr. 13577/1.
Das Bauvorhaben
liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist daher nach §
34 BauGB zu beurteilen. Hiernach muss sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der
baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügen.
Das Vorhaben liegt
außerhalb des Geltungsbereiches der Stellplatz- und Gestaltungssatzung und
außerhalb eines Sanierungsgebietes.
Zur Realisierung
des Bauvorhabens sollen an der südlichen Gebäudeseite im 1. Obergeschoss und 2.
Obergeschoss jeweils 2 getrennte Balkone und im Dachgeschoss ein Balkon
errichtet werden.
Die Balkone sollen
durch Stützen bis zum Erdboden aufgeständert werden.
Die Balkone haben
eine Größe von ca. 7 m² bis ca. 10,5 m².
Die notwendigen
Abstandsflächen liegen alle auf dem Baugrundstück und sind zu angrenzenden
Grundstücken eingehalten.
Die Art als
Wohnraumerweiterung sowie das Maß der baulichen Nutzung fügen sich aus Sicht
der Verwaltung in die nähere Umgebungsbebauung ein. An der südlichen
Gebäudeseite entsteht ein einheitliches Bild. In der näheren Umgebung gibt es
bereits Gebäude mit Balkonanlagen sowie Erker und Wintergärten.
Die Verwaltung empfiehlt daher das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.