h i e r:
a) Behandlung und Abwägung der Einwendungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
b) Vorbereitung des Satzungsbeschlusses
VORBERATUNG
Der Ausschuss für Umwelt und Technik nimmt die
Stellungnahmen aus der Offenlage sowie den beigefügten Entwurf zum
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.
71 "Schlimm-Areal" zur
Kenntnis und empfiehlt dem Gemeinderat nachfolgende Beschlüsse:
1. Der vorgeschlagenen Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 zu folgen.
2.
Den Beschluss der abschließenden Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB aller im Zuge
der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen gem. beigefügter Synopse zu
fassen.
3. Den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 71 "Schlimm-Areal" in der Fassung vom Juli 2021 zusammen mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschrif-ten vorzunehmen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in
seiner Sitzung am 16.12.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 72 "Sebold-Areal" im beschleunigten Verfahren
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.
Nach intensiver Diskussion und mehrfacher Beratung wurde am 28.07.2020 ein auch anhand dieses Bebauungsplanes erarbeiteter Grundsatzbeschluss zur „Städ-tebaulichen Entwicklung in Weingarten“ insbesondere zur Nachverdichtung gefasst.
Nach Vorberatungen im Ausschuss für Umwelt und
Technik am 07.12.2020 und am 08.02.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde
Weingarten in seiner Sitzung am 22.03.2021 die Offenlage des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 71 "Schlimm-Areal“ beschlossen. Die Offenlage wurde
vom 20.05.2021 bis 25.06.2021 durchgeführt, die Beteiligung der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 17.05.2021 bis 25.06.2021.
Das Ergebnis der Beteiligung liegt inzwischen vor und ist mit entsprechenden Be-handlungsvorschlägen den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Die Stellung-nahmen sind vollumfänglich in ihrem genauen Wortlaut enthalten.
Aus der vorgeschlagenen Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich neben redaktionellen Anpassungen keine Änderungen der Planung.
Die vorgeschlagene Behandlung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen liegen als Anlage bei.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt und Technik, dem Gemeinderat zu empfehlen, der in der Synopse vorgeschlagenen Behandlung der Stellungnahmen zu folgen, den Entwurf zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 71 "Schlimm-Areal" vom Juli 2021 zur Kenntnis zu nehmen und an den Gemeinderat die Empfehlung auszusprechen, diesen Entwurf als Satzung zu beschließen.
x
Nein:
Ja
und zwar positiv:
Ja und zwar negativ: