h i e r:
a) Behandlung und Abwägung der Einwendungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
b) Vorbereitung des Satzungsbeschlusses
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen aus der Offenlage
sowie den beigefügten Entwurf zum Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 71 "Schlimm-Areal" zur Kenntnis und beschließt:
1. Der vorgeschlagenen Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 zu folgen.
2.
Den Beschluss der abschließenden Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB aller im Zuge
der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen gem. beigefügter Synopse zu
fassen.
3. Den Bebauungsplan Nr. 71 "Schlimm-Areal" in der Fassung vom Juli 2021 zusammen mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften als Satzung.
Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in
seiner Sitzung am 16.12.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 71 "Schlimm-Areal" im beschleunigten Verfahren
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.
Nach intensiver Diskussion und mehrfacher Beratung wurde am 28.07.2020 ein auch anhand dieses Bebauungsplanes erarbeiteter Grundsatzbeschluss zur „Städ-tebaulichen Entwicklung in Weingarten“ insbesondere zur Nachverdichtung gefasst.
Nach Vorberatungen im Ausschuss für Umwelt und
Technik am 07.12.2020 und am 08.02.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde
Weingarten in seiner Sitzung am 22.03.2021 die Offenlage des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 71 "Schlimm-Areal“ beschlossen. Die Offenlage wurde
vom 20.05.2021 bis 25.06.2021 durchgeführt, die Beteiligung der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 17.05.2021 bis 25.06.2021.
Das Ergebnis der Beteiligung liegt inzwischen vor und ist mit entsprechenden Be-handlungsvorschlägen den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Die Stellung-nahmen sind vollumfänglich in ihrem genauen Wortlaut enthalten.
Aus der vorgeschlagenen Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich neben redaktionellen Anpassungen keine Änderungen der Planung.
Die vorgeschlagene Behandlung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen liegen als Anlage bei.
In seiner Sitzung am 19.07.2021 wird der Ausschuss für Umwelt und Technik auf Grundlage der beigefügten Unterlagen die vorgeschlagenen Beschlüsse öffentlich vorberaten. Die Ergebnisse der Vorberatung werden im Rahmen des Tagesordnungspunktes als Vortrag ergänzt.
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Nein:
Ja
und zwar positiv:
Ja und zwar negativ: