Betreff
Abbruch des bestehenden Nebengebäudes, Luisenstraße 16,
h i e r:
Kenntnisgabeverfahren
Vorlage
1352/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik nehmen das geplante Abbruchvorhaben zur Kenntnis.

Der Bauherr plant den Abbruch des bestehenden Nebengebäudes auf dem Anwesen Luisenstraße 16, Flst. Nr. 32/2.

 

Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist daher gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Hiernach muss sich ein Abbruch- oder Bauvorhaben nach Art und Maß in die nähere Umgebungsbebauung einfügen.

 

Abbruchvorhaben bis Gebäudeklasse 3 sind von der Gemeinde lediglich zur Kenntnis zu nehmen.