Betreff
Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze (A) und (B) zum 01.01.2022
Vorlage
1434/2021/1
Art
Beschlussvorlage mit Haushaltsrechtliche

Der Gemeinderat beschließt, nach mehrheitlicher Empfehlung des Verwaltungsausschusses, die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze ab dem 01.01.2022 auf 420 v.H. für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B.

Die Gemeinde Weingarten (Baden) setzt die Hebesätze für die Grundsteuer A und B als Bestandteil der Haushaltssatzung fest. Die letzte Erhöhung erfolgte bei der Grundsteuer A im Jahr 2011 und für die Grundsteuer B im Jahr 2012. Die aktuellen Hebesätze sind wie folgt:

 

Grundsteuer A 330 v.H.

Grundsteuer B 340 v.H.

 

Die Gemeinde Weingarten (Baden) hat mit Haushaltsverfügung vom 13.05.2020 für den Haushalt des Jahres 2020 durch das Kommunal- und Prüfungsamt die Aufforderung erhalten, unverzüglich Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit der Zielsetzung einzuleiten, das ordentliche Ergebnis des Haushaltsjahres zu verbessern und die Fehlbeträge der kommenden Jahre zu vermeiden oder wesentlich zu mindern.

 

Im Zuge dieser Konsolidierungsmaßnahmen wurde ein Arbeitskreis gebildet, der einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung des Ergebnisses erstellt hat. Parallel hierzu wurden alle relevanten Gebührenkalkulationen auf den neuesten Stand gebracht. Die Fehlbeträge haben sich hierdurch bedeutend verringert, der aktuelle Haushaltsentwurf weist im Jahr 2022 aber weiterhin einen Fehlbetrag aus. Nach aktueller Schätzung weist lediglich das Jahr 2024 ein positives Ergebnis aus. In der aktuellen Haushaltsplanung 2022 -2025 ist die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze bereits vorgesehen.

 

§ 78 Abs. 2 Gemeindeordnung regelt die Rangfolge der Erträge. Demnach hat die Gemeinde die zur Erfüllung Ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge und Einzahlungen zu erzielen:

 

1.         Durch sonstige Erträge und Einzahlungen

2.         Soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen

3.         Aus Steuern

4.         Kredite dürfen nur aufgenommen werden, wenn eine andere Finanzierung     nicht möglich ist.

 

 

 

1. Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?

Nein           

 Ja, weitere Ausführungen: Die Anhebung der Grundsteuer führt zu geschätzten Mehreinnahmen von 305.000€ jährlich.

 

2. Gesamtausgaben der Maßnahme im Haushaltsjahr:    

  ….. Euro

 

3. Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 Ja, in der Haushaltsplanung 2022 -2025 ist die Erhöhung der Grundsteuerhebe-sätze bereits berücksichtigt mit geschätzten 1.597.000€.

 Nein: Es ist eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe erforderlich

Deckung durch Haushaltsstelle: 

 

4. Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?  

 Nein       

 Ja, in Höhe von:

Haushaltsstelle:

 

Stellungnahme zum Klimaschutz:

 

 Nein:      

 Ja und zwar positiv:

 Ja und zwar negativ: