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Konzeptdiskussion, Entwicklung in Bauabschnitten
Der Gemeinderat nimmt die städtebauliche
Konzeption zur Kenntnis.
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Technik beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, auf Grundlage der Beratungen die Planungen für den Bebauungsplan Waldbrücke Süd, Teil I (Ostteil) mit dem Ziel fortzuführen, die Planungsgrundlagen zu schaffen.
Der Gemeinderat der
Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 17.08.2015 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 61 "Waldbrücke Süd, Teil 1" als Bebauungsplan der
Innenentwicklung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.
Die nun
aufgestellten Überlegungen im Rahmen der städtebaulichen Konzeption umfassen
den gesamten Bereich der früheren Sportanlagen.
Das städtebauliche
Konzept berücksichtigt die vorhandene
Bestandsbebauung und den geplanten Bau einer Kindertagesstätte in modularer
Bauweise im Plangebiet. Für Kindergarten und Kindertagesstätte ist im
Bebauungsplan diese Nutzung samt einer späteren Nachnutzung (Wohnungsbau) der
Kinderbetreuungseinrichtung in der Gesamtkonzeption enthalten.
Für die
Baugenehmigung des Kindergartens in modularer Bauweise ist es notwendig, dass
der Bebauungsplan für diesen Bereich innerhalb der nächsten 3 Jahre als Satzung
beschlossen wird.
Das städtebauliche
Konzept unterteilt den Bereich in mehrere Quartiere. Von Seiten der Verwaltung
und des Planungsbüros wurden mehrere Module mit unterschiedlicher
Bebauungsdichte entwickelt. Diese unterschiedlichen Bebauungstypologien wurden
dem Ausschuss für Umwelt und Technik bereits in der Sitzung am 17.05.2021
vorgestellt.
Die Ergebnisse der
damaligen Beratung sind in den aktuellen Planungsstand eingeflossen.
Dieser wurde am 08.11.2021 im Ausschuss für Umwelt und Technik vorberaten. Der Ausschuss hat dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, die Planungen wie vorgestellt fortzuführen.
Nein:
Ja
und zwar positiv:
Ja und zwar negativ: