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Beschluss der zukünftigen Baugrenzen im Bereich der Engstelle
Der Gemeinderat
beschließt die Anpassung der zukünftigen vorderen Baugrenzen im Bereich der
Engstelle Kanalstraße auf der westlichen Straßenseite.
Der Gemeinderat hat
in seiner Sitzung am 13.12.2021 die von Seiten der Verwaltung und dem
Planungsbüro vorgestellte Konzeption für den Bebauungsplan gebilligt.
Neben den Zielen
einer verträglichen Nachverdichtung im Quartier soll daneben auch eine
Anpassung der zukünftigen neuen Bebauung im Bereich der Kanalstraße für eine
spätere Veränderung der öffentlichen Verkehrsflächen ermöglicht werden.
Im Bereich der Engstelle
in der Kanalstraße soll die Breite der Verkehrsfläche auf 9,00 m angepasst
werden. Damit kann unter anderem eine ausreichende Breite der Gehwegflächen
geschaffen werden. Zur Umsetzung dieses Planungszieles soll die vordere
Baugrenze der zukünftigen neuen Bebauung an der bestehenden Engstelle angepasst
werden.
In der Sitzung soll
die Fragestellung beraten werden, ob die Anpassung einseitig oder auf beiden
Straßenseiten erfolgen soll.
Von Seiten der
Verwaltung wird aufgrund des geringeren Eingriffs eine Anpassung der Baugrenzen
im Bereich der westlichen Straßenseite empfohlen. Der „Eingriff“ im Bereich der
privaten Grundstücksflächen wäre dadurch auf ein Minimum beschränkt. Die Gründe
dieser Empfehlung werden in der Sitzung näher erläutert.
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 17.01.2022 vorberaten und dem Gemeinderat eine Anpassung der Baugrenzen im Bereich der westlichen Straßenseite einstimmig empfohlen.
x Nein:
Ja
und zwar positiv:
Ja und zwar negativ: