Betreff
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 73 "Gartenstraße / Kanalstraße";
h i e r :
Beschluss der zukünftigen Baugrenzen im Bereich der Engstelle
Vorlage
1475/2021/3
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

 

 

Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der zukünftigen vorderen Baugrenzen im Bereich der Engstelle Kanalstraße auf der westlichen Straßenseite.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 die von Seiten der Verwaltung und dem Planungsbüro vorgestellte Konzeption für den Bebauungsplan gebilligt.

 

Neben den Zielen einer verträglichen Nachverdichtung im Quartier soll daneben auch eine Anpassung der zukünftigen neuen Bebauung im Bereich der Kanalstraße für eine spätere Veränderung der öffentlichen Verkehrsflächen ermöglicht werden.

 

Im Bereich der Engstelle in der Kanalstraße soll die Breite der Verkehrsfläche auf 9,00 m angepasst werden. Damit kann unter anderem eine ausreichende Breite der Gehwegflächen geschaffen werden. Zur Umsetzung dieses Planungszieles soll die vordere Baugrenze der zukünftigen neuen Bebauung an der bestehenden Engstelle angepasst werden.

 

In der Sitzung soll die Fragestellung beraten werden, ob die Anpassung einseitig oder auf beiden Straßenseiten erfolgen soll.

 

Von Seiten der Verwaltung wird aufgrund des geringeren Eingriffs eine Anpassung der Baugrenzen im Bereich der westlichen Straßenseite empfohlen. Der „Eingriff“ im Bereich der privaten Grundstücksflächen wäre dadurch auf ein Minimum beschränkt. Die Gründe dieser Empfehlung werden in der Sitzung näher erläutert.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 17.01.2022 vorberaten und dem Gemeinderat eine Anpassung der Baugrenzen im Bereich der westlichen Straßenseite einstimmig empfohlen.

 

x Nein:           

 Ja und zwar positiv:

 Ja und zwar negativ: