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Antrag auf Sammelbestellung von Gemeindeflaggen für interessierte Einwohner
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die als Anlage beigefügte Wappenrichtlinie zum 01.01.2023 zu erlassen und die Verwaltung mit deren Veröffentlichung zu beauftragen. Die Verwaltung wird im Weiteren beauftragt, eine Sammelbestellung für interessierte Bürgerinnen und Bürger zu veranlassen.
Die WBB-Fraktion
hat am 06.07.2022 den Antrag auf eine Sammelbestellung von Gemeindeflaggen für
interessierte Einwohner eingereicht.
Aus Sicht der
Fraktion ist es wünschenswert, dass unter dem Motto „Flagge zeigen für unsere
Heimat“ Einwohnende der Gemeinde ihre Heimatverbundenheit durch das Hissen der
Gemeindefahne mit Wappen ausdrücken können.
In Kommunen ist es
üblich, dass Städte und Gemeinden die Verwendung ihrer Hoheitszeichen in einer
Satzung oder Richtlinie regeln. Eine solche ist für die Gemeinde Weingarten
(Baden) noch nicht vorhanden. Es ist jedoch Usus, keine Flaggen mit dem
Weingartner Wappen herauszugeben bzw. die Anfertigung zu gestatten.
Die Befugnis zum
Erlass einer entsprechenden Satzung ergibt sich aus § 4 der
Gemeindeordnung.
Damit die
Hoheitszeichen der Gemeinde Weingarten (Baden) vor einer willkürlichen
Verwendung geschützt werden, bedarf es einer Wappenrichtlinie, die die
Verwaltung ausgearbeitet hat und die als Anlage dieser Vorlage beigefügt wurde.
In dieser wird die Verwendung des Gemeindewappens und –logos sowie der Gemeindefahne geregelt.