Betreff
Antrag der WBB Fraktion vom 06.07.2022;
h i e r:
Antrag auf Sammelbestellung von Gemeindeflaggen für interessierte Einwohner
Vorlage
1637/2022/1
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die als Anlage beigefügte Wappenrichtlinie zum 01.01.2023 zu erlassen und die Verwaltung mit deren Veröffentlichung zu beauftragen. Die Verwaltung wird im Weiteren beauftragt, eine Sammelbestellung für interessierte Bürgerinnen und Bürger zu veranlassen.

Die WBB-Fraktion hat am 06.07.2022 den Antrag auf eine Sammelbestellung von Gemeindeflaggen für interessierte Einwohner eingereicht.

 

Aus Sicht der Fraktion ist es wünschenswert, dass unter dem Motto „Flagge zeigen für unsere Heimat“ Einwohnende der Gemeinde ihre Heimatverbundenheit durch das Hissen der Gemeindefahne mit Wappen ausdrücken können.

 

In Kommunen ist es üblich, dass Städte und Gemeinden die Verwendung ihrer Hoheitszeichen in einer Satzung oder Richtlinie regeln. Eine solche ist für die Gemeinde Weingarten (Baden) noch nicht vorhanden. Es ist jedoch Usus, keine Flaggen mit dem Weingartner Wappen herauszugeben bzw. die Anfertigung zu gestatten.

 

Die Befugnis zum Erlass einer entsprechenden Satzung ergibt sich aus § 4 der

Gemeindeordnung.

 

Damit die Hoheitszeichen der Gemeinde Weingarten (Baden) vor einer willkürlichen Verwendung geschützt werden, bedarf es einer Wappenrichtlinie, die die Verwaltung ausgearbeitet hat und die als Anlage dieser Vorlage beigefügt wurde.

 

In dieser wird die Verwendung des Gemeindewappens und –logos sowie der Gemeindefahne geregelt.