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Satzungsbeschluss und Sammelbestellung von Fahnen für interessierte Einwohner
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Wappensatzung zum 01.01.2023 und beauftragt die Verwaltung mit der Veröffentlichung der Satzung. Die Verwaltung wird im Weiteren beauftragt, eine Bestellung von 100 Weingartner Fahnen (ohne Wappen) für interessierte Bürgerinnen und Bürger zu veranlassen, welche im Sekretariat des Bürgermeisters erworben werden können.
Die WBB-Fraktion
hat am 06.07.2022 den Antrag auf eine Sammelbestellung von Gemeindeflaggen für
interessierte Einwohner eingereicht.
Aus Sicht der
Fraktion ist es wünschenswert, dass unter dem Motto „Flagge zeigen für unsere
Heimat“ Einwohnende der Gemeinde ihre Heimatverbundenheit durch das Hissen der
Gemeindefahne mit Wappen ausdrücken
können.
In Kommunen ist es
allgemein üblich, dass Städte und Gemeinden die Verwendung ihrer Hoheitszeichen
in einer Satzung regeln. Eine solche ist für die Gemeinde Weingarten (Baden)
noch nicht vorhanden. Es ist jedoch Usus, keine Flaggen mit dem Weingartner Wappen
herauszugeben bzw. die Anfertigung zu gestatten.
Die Befugnis zum
Erlass einer entsprechenden Satzung ergibt sich aus § 4 der Gemeindeordnung.
Damit die
Hoheitszeichen der Gemeinde Weingarten (Baden) vor einer willkürlichen
Verwendung geschützt werden, bedarf es nach Ansicht der Verwaltung einer
Wappensatzung, die die Verwaltung ausgearbeitet hat und die als Anlage dieser
Vorlage beigefügt wurde.
In dieser wird die
Verwendung des Gemeindewappens und –logos sowie der Gemeindefahne geregelt.
Die Genehmigung zur Verwendung der Hoheitszeichen kann auf Antrag primär für ideelle, gemeinnützige oder wohltätige Zwecke sowie zur Förderung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements erfolgen. Darüber hinaus gehende Nutzungen können genehmigt werden, wenn der Zweck im Interesse der Gemeinde Weingarten (Baden) und ihrer Bevölkerung liegt.
Nach Telefonat und Auskunft der Karlsruher Flaggenfabrik Fahnen-Kreisel werden Fahnen mit Hoheitszeichen der Gemeinden nur nach Vorlage einer schriftlichen Genehmigung der Kommune hergestellt, um eben eine missbräuchliche Verwendung zu unterbinden.