Betreff
Wappensatzung;
h i e r:
Satzungsbeschluss und Sammelbestellung von Fahnen für interessierte Einwohner
Vorlage
1637/2022/2
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich
Referenzvorlage

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Wappensatzung zum 01.01.2023 und beauftragt die Verwaltung mit der Veröffentlichung der Satzung. Die Verwaltung wird im Weiteren beauftragt, eine Bestellung von 100 Weingartner Fahnen (ohne Wappen) für interessierte Bürgerinnen und Bürger zu veranlassen, welche im Sekretariat des Bürgermeisters erworben werden können.

Die WBB-Fraktion hat am 06.07.2022 den Antrag auf eine Sammelbestellung von Gemeindeflaggen für interessierte Einwohner eingereicht.

 

Aus Sicht der Fraktion ist es wünschenswert, dass unter dem Motto „Flagge zeigen für unsere Heimat“ Einwohnende der Gemeinde ihre Heimatverbundenheit durch das Hissen der Gemeindefahne mit Wappen ausdrücken können.

 

In Kommunen ist es allgemein üblich, dass Städte und Gemeinden die Verwendung ihrer Hoheitszeichen in einer Satzung regeln. Eine solche ist für die Gemeinde Weingarten (Baden) noch nicht vorhanden. Es ist jedoch Usus, keine Flaggen mit dem Weingartner Wappen herauszugeben bzw. die Anfertigung zu gestatten.

 

Die Befugnis zum Erlass einer entsprechenden Satzung ergibt sich aus § 4 der Gemeindeordnung.

 

Damit die Hoheitszeichen der Gemeinde Weingarten (Baden) vor einer willkürlichen Verwendung geschützt werden, bedarf es nach Ansicht der Verwaltung einer Wappensatzung, die die Verwaltung ausgearbeitet hat und die als Anlage dieser Vorlage beigefügt wurde.

 

In dieser wird die Verwendung des Gemeindewappens und –logos sowie der Gemeindefahne geregelt.

 

Die Genehmigung zur Verwendung der Hoheitszeichen kann auf Antrag primär für ideelle, gemeinnützige oder wohltätige Zwecke sowie zur Förderung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements erfolgen. Darüber hinaus gehende Nutzungen können genehmigt werden, wenn der Zweck im Interesse der Gemeinde Weingarten (Baden) und ihrer Bevölkerung liegt.

 

Nach Telefonat und Auskunft der Karlsruher Flaggenfabrik Fahnen-Kreisel werden Fahnen mit Hoheitszeichen der Gemeinden nur nach Vorlage einer schriftlichen Genehmigung der Kommune hergestellt, um eben eine missbräuchliche Verwendung zu unterbinden.