Betreff
Haushaltsplan 2023 und Wirtschaftspläne 2023 der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung;
h i e r:
Ergebnis- und Finanzhaushalt Kernhaushalt und Eigenbetriebe
VORBERATUNG
Vorlage
1677/2022
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne der Eigebetriebe des Jahres 2023 nach Einarbeitung der beratenen Änderungen zu beschließen.

a)             den Erlass der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan wie folgt:

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit folgenden Beträgen im:

 

1.      Ergebnishaushalt

EUR

1.1   Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

32.516.200

1.2   Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-33.417.400

1.3   Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-901.200

1.4   Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

3.767.800

1.5   Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

-62.000

1.6   Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

3.705.800

1.7   Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

2.804.600

 

2.      Finanzhaushalt

EUR

2.1   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

30.631.900

2.2  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-31.288.200

2.3   Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf des Ergebnishaushalts

        (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-656.300

2.4   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

13.861.600

2.5   Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-15.086.300

2.6   Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus

        Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-1.224.700

2.7   Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

        (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-1.881.000

2.8   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-867.900

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss bedarf aus

        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

-867.900

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-2.748.900

3.    Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)

in Höhe von                                                                                                                                                           0 €

4.       Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen)

in Höhe von                                                                                                                                    10.486.000

 

5.       Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                                 5.000.000 €

festgesetzt.

 

6.       Die Hebesätze werden unverändert festgesetzt

1.         für die Grundsteuer

a)       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

     (Grundsteuer A) auf                                                                                                                                       420 v.H.

b)       für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                   420 v.H.

 

der Steuermesssbeträge;

2.         für die Gewerbesteuer auf                                                                                                                           340 v.H.

 

der Steuermesssbeträge.

 

 

 

 

b)             die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Wasserversorgung Weingarten (Baden) für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt:

 

1.        1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit                                                                                             EUR

 

a)         den Einnahmen und Ausgaben in Höhe

von je                                                                                                                                                                 4.516.300

 

davon      im Erfolgsplan                                     1.718.900 €

                   im Vermögensplan                            2.797.400 €

 

und ein Jahresgewinn von                                                                                                                               91.100

 

dem Gesamtbetrag der vorgesehenen

Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung)

in Höhe von                                                                                                                                                     2.274.700

 

b)         dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung
in Höhe von                                                                                                                                                     3.225.000

 

2.        Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                                                                                 400.000

festgesetzt.

 

 

c)              die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Abwasserbeseitigung Weingarten (Baden) für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt:

 

1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit                                                                                                       EUR

 

a)       den Einnahmen und Ausgaben in Höhe

        von je                                                                                                                                                                           8.041.100

 

davon      im Erfolgsplan                                     2.106.700 €

                   im Vermögensplan                            5.934.400 €

 

und ein Jahresgewinn von                                                                                                                             139.000

 

 

b)       dem Gesamtbetrag der vorgesehenen

         Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung)

         in Höhe von                                                                                                                                                              5.501.600

 

 

c)       dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung
in Höhe von                                                                                                                                                            7.055.000

 

 

2.       Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                                                                                  600.000

      festgesetzt.

 

 

d)             Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung die Änderungen der Haushaltssatzung der Gemeinde und die Änderungen der Wirtschaftspläne der zwei Eigenbetriebe einzuarbeiten und für die Verabschiedung am 28.11.2022 vorzubereiten.

 

Im Rahmen der Haushaltseinbringung am 26.09.2022 wurden die Eckpunkte des Haushalts vorgestellt und ein Entwurf des Haushalts versendet. Dieser Entwurf wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

 

Im VA liegt der Fokus auf der Beratung der konsumtiven Aufwendungen.

 

a) Kernhaushalt

 

Schlüsselpositionen

Als Schlüsselpositionen (SP) des Haushaltes 2023 (nach §4 Abs. 2 GemHVO) werden folgende Produktgruppen festgelegt:

  • PG 36.50 Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege
  • PG 42.40 Bäder
  • PG 42.41 Sportstätten
  • PG 52.20 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung
  • PG 55.30 Friedhofs- und Bestattungswesen

 

Haushaltsvermerke für das Haushaltsjahr

Deckungsfähigkeit (§20 GemHVO)

(1) Aufwendungen und übertragene Ermächtigungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören, sind gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushaltsplan nichts anderes bestimmt wird.

(2) Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die nicht nach Absatz 1 deckungsfähig sind, können für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn sie sachlich zusammenhängen.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionstätigkeit entsprechend.

(4) Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets können zu Gunsten von Auszahlungen des Budgets nach § 3 Nummern 24 bis 29 im Finanzhaushalt für einseitig deckungsfähig erklärt werden.

(5) Bei Deckungsfähigkeit können die deckungsberechtigten Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen zu Lasten der deckungspflichtigen Ansätze erhöht werden.

 

Kalkulatorischer Zinssatz (§4 GemHVO Absatz 3)

Es wird im Haushaltsjahr auf den kalkulatorischen Zinssatz verzichtet.

 

Erheblichkeitsgrenze (§82 Absatz 2, §84 GemO)

Eine Nachtragshaushaltssatzung ist ab einem Fehlbetrag von 3 % erforderlich.

 

 

Personal

Die Personalkosten steigen auf 8,051 Mio. Euro. In den Jahren 2023 und 2024 wurde mit Lohnsteigerungen von je 4% und in den Jahren 2025 und 2026 mit je 3% geplant. Darüber hinaus wurde der kommunale Kindergarten mit 470.000 Euro p.a. budgetiert und offene Stellen besetzt.

 

Leistungsfähigkeit

Die Gemeinde ist bis auf das Haushaltsjahr 2023 im kompletten mittelfristigen Zeitraum leistungsfähig. Der Haushalt ist daher genehmigungsfähig.

 

Weitere Termine

  • 21./22.10.2022: Klausurtagung (nicht öffentlich), Vorstellung des Haushaltsplanes und den Eigenbetrieben mit den eingearbeiteten Änderungen aus der AUT- und VA-Sitzung
  • 28.11.2022: GR-Sitzung (öffentlich), Verabschiedung des Haushaltsplan 2023 der Gemeinde und Wirtschaftspläne 2023 der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

 

 

b) Wirtschaftsplan Wasserversorgung

Der Wirtschaftsplan 2023 schließt im Erfolgsplan mit einem Gewinn vor Steuern mit 91.100 Euro ab.

Für die Einnahmen aus Gebühren werden 2023 die aus der Gebührenkalkulation festgelegten Gebührensätze zugrunde gelegt:

 

·         Wassergebühr                         2,90 €/m3                   bezogenes Frischwasser

·         Grundgebühr QN 2,5              6,00 €/Monat

·         Grundgebühr QN 6                15,00 €/Monat

·         Grundgebühr QN 40              94,50 €/Monat

·         Grundgebühr QN 60              150,00 €/Monat

 

Der Vermögensplan mit einem Volumen von 2,797 Mio.€ sieht unter anderem Ausgaben für die Versorgungsleitungen Schillerstraße, Gewerbegebiet Sandfeld und Paulusstraße sowie Kirchberg-Mittelweg Teil 1 Durlacher Straße vor.

 

Durch die hohen Investitionen im Bereich Straßen und der Carix-Anlage wird der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 400.000 € festgelegt, abweichend der Regelung GemO § 89 Abs. 3.

Zur Finanzierung ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 2.275 T€ erforderlich. Die Verschuldung erhöht sich dadurch zum 31.12.2023 auf 14,154 Mio.€ und wird zum Ende des Finanzplanungszeitraums per 31.12.2026 voraussichtlich 19,998 Mio.€ betragen.

 

c) Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung

Der Wirtschaftsplan 2023 schließt im Erfolgsplan mit einem Gewinn vor Steuern mit 139.000 Euro ab.

Für die Einnahmen aus Gebühren 2023 wurde eine Gebührenkalkulation durchgeführt.

Die Gebührensätze für 2023 sind wie folgt:

 

Schmutzwasser                              2,22 €/m3                        bezogenes Frischwasser

Niederschlagswasser                    0,63 €/m2                   versiegelte Fläche

 

Der Vermögensplan mit einem Volumen von 5,934 Mio.€ sieht unter anderem Ausgaben für die Erschließung der Kanalisation Gewerbegebiet Sandfeld, die Erneuerung der Kanalisation Schillerstraße, Paulusstraße, Burgstraße sowie die Regenwasserkonzeption vor.

 

Durch die hohen Investitionen für Kanalisation und Regenwasserkonzeption wird der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 600.000 € festgesetzt, abweichend der Regelung GemO § 89 Abs. 3.

 

Zur Finanzierung ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 5,502 Mio.€ erforderlich. Die Verschuldung erhöht sich dadurch zum 31.12.2023 auf 17,899 Mio.€ und wird zum Ende des Finanzplanungszeitraums per 31.12.2026 voraussichtlich 27,808 Mio.€ betragen.

 

 

 Nein:        

 Ja und zwar positiv:

 Ja und zwar negativ: