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Ergebnis- und Finanzhaushalt Kernhaushalt und Eigenbetriebe
VORBERATUNG
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Haushaltsplan
und die Wirtschaftspläne der Eigebetriebe des Jahres 2023 nach Einarbeitung der
beratenen Änderungen zu beschließen.
a)
den
Erlass der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan wie folgt:
Der Haushaltsplan wird
festgesetzt mit folgenden Beträgen im:
1. Ergebnishaushalt
|
EUR |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
32.516.200 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen
von |
-33.417.400 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo
aus 1.1 und 1.2) von |
-901.200 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
von |
3.767.800 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen von |
-62.000 |
1.6
Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von |
3.705.800 |
1.7
Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
2.804.600 |
2. Finanzhaushalt
|
EUR |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit von |
30.631.900 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von |
-31.288.200 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf des
Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
-656.300 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit von |
13.861.600 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit von |
-15.086.300 |
2.6
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
-1.224.700 |
2.7
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
-1.881.000 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von |
0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von |
-867.900 |
2.10
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8
und 2.9) von |
-867.900 |
2.11
Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus
2.7 und 2.10) von |
-2.748.900 |
3.
Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
(Kreditermächtigung) für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung)
in Höhe von
0 €
4.
Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen)
in Höhe von 10.486.000 €
5.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf
5.000.000 €
festgesetzt.
6. Die
Hebesätze werden unverändert festgesetzt
1.
für die Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 420 v.H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
420 v.H.
der
Steuermesssbeträge;
2.
für die Gewerbesteuer auf 340 v.H.
der
Steuermesssbeträge.
b)
die Feststellung des Wirtschaftsplanes der
Wasserversorgung Weingarten (Baden) für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt:
1.
1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit EUR
a)
den
Einnahmen und Ausgaben in Höhe
von je 4.516.300
davon im
Erfolgsplan 1.718.900
€
im
Vermögensplan 2.797.400
€
und ein Jahresgewinn von 91.100
dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung)
in Höhe von 2.274.700
b)
dem
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung
in Höhe von 3.225.000
2.
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 400.000
festgesetzt.
c)
die Feststellung des Wirtschaftsplanes der
Abwasserbeseitigung Weingarten (Baden) für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt:
1. Der Wirtschaftsplan wird
festgesetzt mit EUR
a)
den Einnahmen und Ausgaben in Höhe
von je 8.041.100
davon im Erfolgsplan 2.106.700 €
im Vermögensplan 5.934.400 €
und ein Jahresgewinn von 139.000
b)
dem
Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung)
in Höhe von 5.501.600
c)
dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung
in Höhe von 7.055.000
2.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 600.000
festgesetzt.
d)
Der
Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung die Änderungen der
Haushaltssatzung der Gemeinde und die Änderungen der Wirtschaftspläne der zwei
Eigenbetriebe einzuarbeiten und für die Verabschiedung am 28.11.2022
vorzubereiten.
Im Rahmen der Haushaltseinbringung am 26.09.2022 wurden die Eckpunkte
des Haushalts vorgestellt und ein Entwurf des Haushalts versendet. Dieser
Entwurf wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.
Im VA liegt der Fokus auf der Beratung der konsumtiven Aufwendungen.
a)
Kernhaushalt
Schlüsselpositionen
Als Schlüsselpositionen (SP) des Haushaltes 2023
(nach §4 Abs. 2 GemHVO) werden folgende Produktgruppen festgelegt:
- PG 36.50
Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege
- PG 42.40 Bäder
- PG 42.41
Sportstätten
- PG 52.20
Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung
- PG 55.30
Friedhofs- und Bestattungswesen
Haushaltsvermerke für das Haushaltsjahr
Deckungsfähigkeit
(§20 GemHVO)
(1)
Aufwendungen und übertragene Ermächtigungen im Ergebnishaushalt, die zu einem
Budget gehören, sind gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushaltsplan nichts
anderes bestimmt wird.
(2)
Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die nicht nach Absatz 1 deckungsfähig
sind, können für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn
sie sachlich zusammenhängen.
(3) Die
Absätze 1 und 2 gelten für Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für
Investitionstätigkeit entsprechend.
(4)
Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets können zu Gunsten von Auszahlungen
des Budgets nach § 3 Nummern 24 bis 29 im Finanzhaushalt für einseitig deckungsfähig erklärt werden.
(5) Bei
Deckungsfähigkeit können die deckungsberechtigten Ansätze für Aufwendungen und
Auszahlungen zu Lasten der deckungspflichtigen Ansätze erhöht werden.
Kalkulatorischer Zinssatz (§4 GemHVO Absatz 3)
Es wird im Haushaltsjahr auf den kalkulatorischen Zinssatz verzichtet.
Erheblichkeitsgrenze (§82 Absatz 2, §84 GemO)
Eine Nachtragshaushaltssatzung ist ab einem Fehlbetrag von 3 % erforderlich.
Personal
Die Personalkosten steigen auf 8,051 Mio. Euro. In
den Jahren 2023 und 2024 wurde mit Lohnsteigerungen von je 4% und in den Jahren
2025 und 2026 mit je 3% geplant. Darüber hinaus wurde der kommunale
Kindergarten mit 470.000 Euro p.a. budgetiert und offene Stellen besetzt.
Leistungsfähigkeit
Die Gemeinde ist bis auf das Haushaltsjahr 2023 im
kompletten mittelfristigen Zeitraum leistungsfähig. Der Haushalt ist daher genehmigungsfähig.
Weitere
Termine
- 21./22.10.2022:
Klausurtagung (nicht öffentlich), Vorstellung des Haushaltsplanes und den
Eigenbetrieben mit den eingearbeiteten Änderungen aus der AUT- und
VA-Sitzung
- 28.11.2022:
GR-Sitzung (öffentlich), Verabschiedung des Haushaltsplan 2023 der
Gemeinde und Wirtschaftspläne 2023 der Eigenbetriebe Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung
b)
Wirtschaftsplan Wasserversorgung
Der Wirtschaftsplan 2023
schließt im Erfolgsplan mit einem Gewinn vor Steuern mit 91.100 Euro ab.
Für die Einnahmen aus
Gebühren werden 2023 die aus der Gebührenkalkulation festgelegten Gebührensätze
zugrunde gelegt:
·
Wassergebühr
2,90 €/m3 bezogenes Frischwasser
·
Grundgebühr
QN 2,5 6,00 €/Monat
·
Grundgebühr
QN 6 15,00 €/Monat
·
Grundgebühr
QN 40 94,50 €/Monat
·
Grundgebühr
QN 60 150,00 €/Monat
Der Vermögensplan mit einem Volumen von 2,797 Mio.€
sieht unter anderem Ausgaben für die Versorgungsleitungen Schillerstraße,
Gewerbegebiet Sandfeld und Paulusstraße sowie Kirchberg-Mittelweg Teil 1
Durlacher Straße vor.
Durch die hohen Investitionen
im Bereich Straßen und der Carix-Anlage wird der Höchstbetrag der Kassenkredite
auf 400.000 € festgelegt, abweichend der Regelung GemO § 89 Abs. 3.
Zur
Finanzierung ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 2.275 T€
erforderlich. Die Verschuldung erhöht sich dadurch zum 31.12.2023 auf 14,154 Mio.€ und wird zum Ende des Finanzplanungszeitraums
per 31.12.2026 voraussichtlich 19,998 Mio.€ betragen.
c)
Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung
Der Wirtschaftsplan 2023 schließt im Erfolgsplan mit
einem Gewinn vor Steuern mit 139.000 Euro ab.
Für die Einnahmen aus Gebühren 2023 wurde eine Gebührenkalkulation durchgeführt.
Die Gebührensätze für 2023 sind wie folgt:
Schmutzwasser 2,22 €/m3 bezogenes Frischwasser
Niederschlagswasser 0,63 €/m2 versiegelte Fläche
Der Vermögensplan mit einem Volumen von 5,934 Mio.€ sieht unter anderem Ausgaben für die Erschließung der Kanalisation Gewerbegebiet Sandfeld, die Erneuerung der Kanalisation Schillerstraße, Paulusstraße, Burgstraße sowie die Regenwasserkonzeption vor.
Durch die hohen Investitionen für Kanalisation und Regenwasserkonzeption wird der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 600.000 € festgesetzt, abweichend der Regelung GemO § 89 Abs. 3.
Zur Finanzierung ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe
von 5,502 Mio.€ erforderlich. Die Verschuldung erhöht sich dadurch zum
31.12.2023 auf 17,899 Mio.€ und wird zum Ende des Finanzplanungszeitraums per
31.12.2026 voraussichtlich 27,808 Mio.€ betragen.
Nein:
Ja
und zwar positiv:
Ja und zwar negativ: