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Benutzungs- und Gebührenordnung für gemeindliche Hallen
Der Gemeinderat
beschließt nach Zustimmung in der Vorberatung am 05.12.2023 die
Gebührenkalkulation wie folgt:
1. Der Gemeinderat stimmt der Gebührenkalkulation der Allevo
Kommunalberatung vom 18.10.2023 zu. Sie hat dem Gemeinderat vorgelegen. Die
Gemeinde erhebt weiterhin öffentlich-rechtliche Benutzungsgebühren für ihre
öffentliche Einrichtung Hallen.
2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der
Gebührenkalkulation über die Jahre 2024-2025
wird zugestimmt.
3. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation enthaltenen
Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode
sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 6)
ausdrücklich zu.
4. Auf der Grundlage der vorliegenden
Gebührenkalkulation sollen die Hallengebühren ab dem 01.03.2024 wie folgt angepasst werden:
·
Die Gebührensätze im Bereich der
Hallengebühren sollen allgemein gegenüber den bisherigen Sätzen um 25 % erhöht werden.
·
Für die Nutzung des Kultur-/Gymnastikraums in der Turmbergschule wurde bisher im
Vergleich zu den beiden anderen Kultur-/Gymnastikräumen die hälftige Gebühr
erhoben. Da alle Räume über eine ähnliche Größe verfügen, sollen künftig für
alle Kultur-/Gymnastikräume die gleichen Gebühren erhoben werden. Diese
Harmonisierung hat für die Räumlichkeiten der Turmbergschule einen höheren
prozentualen Aufschlag zur Folge.
·
Der Gemeinderat stimmt der in der Sitzung
beschlossenen Alternative 2 zu.
·
Bei den Gebühren der Ringerhalle sollen die Sätze für die Nutzung der ganzen Halle sowie bei der Nutzung der Schul- und sonstigen Räume auf glatte
Beträge gerundet werden.
5. Der Gemeinderat stimmt der Anpassung der Sätze
nach dieser Beschreibung wie in der Kalkulation auf Seite 9 für die Hauptnutzungen (Spalte Vorschlag Erhöhung 25 %) und in den Anlagen 3, 7 und 10 detailliert für sämtliche Gebührentatbestände
(Spalten Sätze neu, Satz +25 %)
ausgewiesen zu.
6. Der
Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass zu allen Sätzen im Regelfall (bis auf
wenige Ausnahmetatbestände) noch die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von
derzeit 19 % hinzukommt. Durch die Vorgaben des § 2b Umsatzsteuergesetz gilt
dies nun im Unterschied zur früheren Rechtslage auch für die sportliche Nutzung
der Hallen der Turmbergschule.
7. Der Gemeinderat stimmt der zweiten
Änderungssatzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung für gemeindliche
Hallen, Räume und Anlagen bei der Nutzung durch Vereine (Hallenbenutzungs- und
Gebührenordnung Vereine) zu.
8. Der Gemeinderat stimmt den Änderungen, die auf
der Grundlage der neuen Gebührenkalkulation entstanden sind, (§4
Hallenbenutzungs- und Gebührenordnung Vereine 2. Walzbachhalle ff., 3.
Ringerhalle ff., 4 Schulturnhalle, Gymnastikraum, Aula und sonstige Räume)
zu.
Alternativenerläuterung Gymnastikhalle Turmbergschule
Bei der Gebührenkalkulation für den Gymnastikraum der
Turmbergschule wird separat ein Aufschlag von 25% festgelegt (Alternative 1).
Aufgrund der Angleichung und der Harmonisierung der Gebühren für die
Gymnastikräume erhöht sich der Tarif in der Schulturnhalle von bisher 5,00 Euro
auf 12,50 Euro (Alternative 2).
Ausgangslage
Die Kalkulation für die Gebühren der Walzbachhalle mit Kulturraum, der Ringerhalle mit Kulturraum sowie die Räumlichkeiten der Turmbergschule (Schulturnhalle, Gymnastikraum im E-Bau, Aula sowie Schul- und sonstige Räume) wurden neu kalkuliert. Die letzte Kalkulation stammt aus dem Jahr 2006.
Rechtsgrundlage
Für die vorliegende Gebührenkalkulation wurden die §§ 13 und 14 des Kommunalabgabegesetzes (KAG) angewendet.
Kostenermittlung
Folgende Kosten sind in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen:
- Unterhaltungskosten
- Betriebskosten
- Abschreibungen (linear)
- Kalkulatorischer Zins (2,5%)
Bemessungseinheiten
(Fallzahlen)
Für die Ermittlung der Fallzahlen wurden die tatsächlichen Belegungen der Hallen für die letzten 3 Jahre vor der Corona Pandemie (2017-2019) ausgewertet.
Festsetzung der
Hallengebühren
- Beibehaltung der Gebührentatbestände nach der aktuellen Gebührenordnung
- Anpassung der Gebührensätze durch Erhöhung um 25%
- Alle Kultur- und Gymnastikräume werden mit dem gleichen Gebührensatz erhoben.
- Rundung der Beträge für die Gebühren der Ringerhalle bei Nutzung der ganzen Halle sowie bei Nutzung der Schul- und sonstigen Räume
- Kostendeckung
Kostendeckung
Bei erwarteten jährlichen Kosten von rund 558.600 € wird sich bei Eintritt aller Prognosen die Kostendeckung von bisher 11,2% (62.700 €) auf 14,4% (80.300 €) erhöhen.
Steuerliche
Behandlung
- Umstellung zum 01.01.2021 auf die Regelungen des § 2b Umsatzsteuergesetz (UstG)
- Ab Umstellung der Regelung Umsatzsteuerbelegung aller sportlichen Nutzung (Schulsport ausgeschlossen) auf jede Halle.
Ermessensentscheidung
der politischen Gremien
- Gebührensatz
- Kalkulation
1. Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?
Ja, Bei einer 25% Anpassung der Gebührensätze steigen die Erlöse von 67.200 Euro auf 83.300 Euro p.a.
2. Gesamtausgaben der Maßnahme im Haushaltsjahr:
keine
3. Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?
Ja, siehe mittelfristige Haushaltsplanung
Nein: Es ist eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe erforderlich
4. Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?
Nein
Ja