Betreff
Neubau eines Rinderstalls mit Dunglege, Gewann Günnenbach, Flst. Nr. 15684;
h i e r:
Antrag auf Baugenehmigung
Vorlage
2034/2024
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

 

Der Bauherr plant die Errichtung eines Rinderstalls mit Dunglege auf dem Anwesen Gewann Günnenbach, Flst. Nr. 15684 zwischen Höhenforst und der Siedlung Sallenbusch.

 

Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist daher gemäß § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Zur Genehmigungsfähigkeit muss das Vorhaben den Vorgaben des § 35 BauGB entsprechen.

 

 

Geplant ist die Errichtung eines Rinderstalls in den Maßen ca. 13,30 m x 30,00 m mit einer Wandhöhe von ca. 4,50 m und einer Gesamthöhe von ca. 6,29 m. Vorgesehen ist ein flachgeneigtes Satteldach mit der Dachneigung von 12°.

 

Weiterhin entsteht eine Dunglege in den Maßen ca. 12,00 m x 10,25 m mit einer Wandhöhe von ca. 5,79 m und einer Firsthöhe des flachgeneigten Pultdaches von 6,82 m.


Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sind (Bau-) Vorhaben zulässig die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und die ausreichende Erschließung gesichert ist.

 

Diese Vorgaben sind beim genannten Bauvorhaben eingehalten.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird daher empfohlen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.

 

Zur weiteren Information.

Auf dem Grundstück sind derzeit drei ungenehmigte mobile Stallungen aufgestellt. Ein Antrag auf Genehmigung wird der Verwaltung zeitnah vorgelegt.

 Nein:        

 Ja und zwar positiv:

 Ja und zwar negativ: