Betreff
Bebauungspläne und örtliche Bauvorschriften
- Nr. 13 "Hinterdorf/Vorderes Winkelfeld", 12. Änderung
- Nr. 74 "Gewerbegebiet Höhefeldstraße" und
- Nr. 75 "Bahnhofstraße/Lohmühlwiesen",
h i e r:
Vorstellung der Fragebögen für Eigentümer gewerblich und wohnlich genutzter Grundstücke
Vorlage
1260/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Der Ausschuss für Umwelt und Technik nimmt die Fragebögen zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Eigentümer in Form der vorgestellten Fragebögen durchzuführen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 11.04.2016 die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Hinterdorf / Vorderes Winkelfeld“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.

 

Als Planungsziel verfolgt die Gemeinde Weingarten eine zeitgemäße Gemeindeentwicklung. Der derzeit vorhandene Bebauungsplan entspricht nicht mehr den heutigen städtebaulichen Zielsetzungen und soll aus diesem Grund geändert werden.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 08.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Gewerbegebiet Höhefeldstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Planungsziele sind unter anderem:

-       Städtebauliche Sicherung der bestehenden Gewerbebetriebe durch Regelung der zulässigen Nutzung und Maß der baulichen Anlagen

-       Ausweisung einer Erweiterungsfläche der bestehenden Betriebe unter Berücksichtigung der Verlegung des Entwässerungsgrabens „Heuburgwiesengraben“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 08.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Bahnhofstraße / Lohmühlwiesen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.

 

Planungsziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist, eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung in zweiter Reihe zu regeln und einer unkontrollierten und unmaßstäblichen Bauentwicklung vorzubeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der bisherige einfache Bebauungsplan durch einen qualifizierten Bebauungsplan überplant werden. Arrondierungsflächen werden einbezogen.

 

Im Rahmen der vorgenannten Bebauungsplanverfahren sollen die Planungsabsichten der Eigentümer abgefragt werden. Diese Planungsabsichten sollen in die Überlegungen zur Ausgestaltung des Bebauungsplans und seiner Festsetzung einbezogen werden. Die jeweiligen Fragebögen sind beigefügt.

 

 

 Nein:     

 Ja und zwar positiv:

 Ja und zwar negativ: