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Offenlagebeschluss
Der Gemeinderat nimmt
die neue Fassung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen zur Begrenzung des
möglichen baulichen Maßes der Bebauung im Bebauungsplan Nr. 17 „Wochenendgebiet
Im Gehren“ zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird
mit der Durchführung der Offenlage (Beteiligung der Öffentlichkeit) gem. § 3
Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB für den oben genannten Bebauungsplan mit den zugehörigen örtlichen
Bauvorschriften beauftragt. Der Gemeinderat beschließt, die beigefügten
Unterlagen in der Fassung vom Januar 2024 als Entwurf zur Offenlage zu
billigen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat vor der Sommerpause 2023 die Planverfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Wochenendgebiet Im Gehren“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB eingeleitet.
Die formulierten Planungsziele hinsichtlich der maximalen Bauentwicklung des Gebiets werden aus Sicht des Gemeinderats durch die bestehenden Festsetzungen bislang nicht im angestrebten Umfang erreicht.
Die Änderungen des Bebauungsplans in Form der Nachsteuerung und Konkretisierung der Regelungen dienen dazu, das eigentliche Planungsziel zukünftig zu erreichen.
Von Seiten des Planungsbüros werden die überarbeiteten Regelungen im Rahmen des Tagesordnungspunkts vorgestellt und sollen zur Offenlage gebilligt werden.
Nein:
Ja und zwar positiv:
Ja und zwar negativ: