h i e r:
a) Behandlung und Abwägung der Einwendungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Nach Empfehlung
durch den Ausschuss für Umwelt und Technik nimmt der Gemeinderat die
Stellungnahmen aus der Offenlage sowie den Entwurf zum Satzungsbeschluss zur
12. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
13 „Hinterdorf/Vorderes Winkelfeld“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Kenntnis und fasst nachfolgende
Beschlüsse:
1. Der vorgeschlagenen Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 wird gefolgt.
2. Der Beschluss der abschließenden Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB aller im Zuge der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen gem. beigefügter Synopse wird vorgenommen.
3.
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 13 „Hinterdorf/Vorderes Winkelfeld“ in der Fassung vom September 2022 zusammen mit den zugehörigen örtlichen
Bauvorschriften wird gefasst.
Der Gemeinderat der
Gemeinde Weingarten (Baden) hat in seiner Sitzung am 11.04.2016 die Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 13 “Hinterdorf / Vorderes Winkelfeld Teil I“, 12.
Änderung in Weingarten (Baden) gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs
(BauGB) und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gemäß § 74
Abs. 7 der Landesbauordnung beschlossen.
Der Bebauungsplan mit einer
zulässigen Grundfläche von mehr als 20.000 m² und weniger als 70.000 m² kann
als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren nach Vorprüfung des Einzelfalls ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
In seiner Sitzung am
21.03.2022 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans und der
örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt sowie die verkürzte
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3
Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese Beteiligungen
wurden in der Zeit vom 01.04.2022 bis 19.04.2022 durchgeführt.
Aufgrund der noch nicht
ausreichend definierten Entwicklungsabsichten des bestehenden Gewerbebetriebs
(Metallgießerei) wurden in der Sitzung des Gemeinderates am 25.07.2022 die
Grundstücke des Betriebs und des südlich angrenzenden Bereiches aus dem
Geltungsbereich herausgenommen und bei konkreten Entwicklungsabsichten in einem
separaten Verfahren betrachtet werden.
Gleichzeitig wurde der
Offenlagebeschluss zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13
„Hinterdorf/Vorderes Winkelfeld“ gefasst.
Die Beteiligung der
Öffentlichkeit (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 05.08.2022 bis
zum 05.09.2022 statt.
Das Ergebnis der
Beteiligungsverfahren liegt inzwischen vor und ist mit entsprechenden
Behandlungsvorschlägen den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Die
Stellungnahmen sind vollumfänglich in ihrem genauen Wortlaut enthalten.
Aufgrund der Stellungnahmen
wurden die Hinweise zu Altlasten und Bodenschutz sowie Artenschutz
(Fledermäuse) angepasst.
Der Ausschuss für Umwelt
und Technik hat in seiner Sitzung am 10.10.2022 dem Gemeinderat empfohlen, der
in der Synopse vorgeschlagenen Behandlung der Stellungnahmen zu folgen, die
abschließende Abwägung der Belange vorzunehmen sowie den Satzungsbeschluss zu
fassen.